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Hochzeitsfeier geplatzt? Wer jetzt die Kosten übernehmen muss

Deine Hochzeitsfeier fällt nun doch ins Wasser? Erfahre hier, wer die Kosten für die Location und Dienstleistungen tragen muss.

Frau Hochzeit
© IMAGO/Westend61

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Immer wieder passiert es, dass Hochzeitsfeiern ausführlich geplant wurden, dann aber doch spontan abgesagt werden müssen. Doch wer muss dabei die Kosten übernehmen? In diesem Artikel verraten wir dir, wer bei geplatzten Hochzeitsfeiern zahlen muss und welche Ausnahmeregeln es gibt.

In der Corona-Pandemie musste das Brautpaar nicht zahlen

Mit Beginn der Corona-Pandemie wurden vor einigen Jahren zahlreiche Hochzeiten aufgrund von diversen Beschränkungen abgesagt – und das teils sehr kurzfristig. Für die Brautpaare war das natürlich sehr ärgerlich. Damals wurde es jedoch so geregelt, dass die Paare nicht zahlen mussten beziehungsweise den Termin einfach nach der Pandemie nachholen konnten.

Hochzeitsfeier zahlen: Heute gelten andere Regeln

Diese Sonderregelungen gab es jedoch nur, wenn die Hochzeitsfeier aufgrund von Kontaktbeschränkungen abgesagt werden musste. Grundsätzlich gibt es nämlich andere Regelungen. Wer eine Location mietet, unterschreibt in der Regel auch einen Vertrag. Und der ist bindend.

Planung Hochzeit
Eine Hochzeit bedarf einer Menge Planung, die auch bezahlt werden muss. Foto: imago images/Westend61

Wenn die Hochzeit also einfach so vonseiten des Brautpaars abgesagt wird, so muss dieses auch zahlen. Einige Veranstalter:innen haben zudem gewisse Stornierungsfristen, zu denen jeweils zu einem gewissen Prozentsatz des Preises storniert werden kann.

Stornierungen ein paar Tage vor der Feier sind jedoch meistens nicht möglich. In diesem Fall müssen die Betroffenen oft den vollen Preis zahlen. Ob das jetzt das Brautpaar selbst zahlt oder die Eltern, ist den Veranstalter:innen dabei meistens egal, solange das Geld überhaupt bei ihnen eintrifft.

Fazit: Auch andere Dienstleistungen müssen bezahlt werden.

So oder so kann der Veranstalter oder die Veranstalterin also einen Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Vergütung geltend machen. Das gilt im Übrigen nicht nur für die Location, sondern auch für sämtliche andere Dienstleistungen, die für den Tag der Hochzeit geplant werden.

Wenn die Hochzeit also nicht aufgrund von Kontaktbeschränkungen abgesagt wird, so muss das Brautpaar auch alle entstandenen Rechnungen begleichen.