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Vorstellungsgespräch während der Arbeitszeit: Ist das überhaupt erlaubt?

Ist ein Vorstellungsgespräch während der Arbeitszeit erlaubt? Und wenn ja, in welchem Rahmen muss dieses stattfinden, um legal zu sein? Wir haben uns schlaugemacht.

Vorstellungsgespräch während der Arbeitszeit
© IMAGO Images / Westend61

7 Fragen, die nicht in ein Vorstellungsgespräch gehören

Diese 7 Fragen kommen im Vorstellungsgespräch einfach nicht gut an. Dieses Video wurde mit der Hilfe von KI erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redaktion sorgfältig geprüft.

Viele Berufsberater:innen raten dazu, Vorstellungsgespräche aufs Wochenende zu legen. Leider ist dies nicht immer möglich, da viele Unternehmen nur an Werktagen geöffnet haben. Die Folge: Du musst dein Vorstellungsgespräch während der Arbeitszeit führen. Doch ist das legal? Und müssen dich Arbeitgeber:innen dafür sogar freistellen? Wir haben uns über diesen Sachverhalt informiert.

Grundsätzlich ist ein Vorstellungsgespräch während der Arbeitszeit natürlich nicht illegal. Allerdings kannst du auch nicht einfach spontan deinen Arbeitsplatz für ein solches Bewerbungsgespräch verlassen. Besser ist es daher, wenn du dir an diesem Tag Urlaub nimmst oder das Vorstellungsgespräch auf ein Wochenende legst. In jedem Fall sollte es also nicht mit deiner Arbeitszeit kollidieren.

Falls du dich jedoch in deinem eigenen Betrieb auf eine andere Position bewirbst, zählt das noch zu deiner Arbeitszeit. Du solltest dich jedoch lieber nicht krankmelden, um dann zu deinem Jobinterview zu gehen. Das fliegt meistens sehr schnell auf und kann im schlimmsten Fall sogar zu einer Kündigung wegen Arbeitszeitbetrugs führen.

Wurde dir allerdings bereits gekündigt und du bist daher jetzt auf der Suche nach einem neuen Job, darfst du deine Vorstellungsgespräche auch während der Arbeitszeit durchführen. Laut § 629 des Bürgerlichen Gesetzbuches muss dein:e Arbeitgeber:in dir während der Kündigungsfrist nämlich „eine angemessene Zeit zum Aufsuchen eines anderen Dienstverhältnisses […] gewähren.“

Was fällt eigentlich alles unter die Arbeitszeit? Laut dem Arbeitszeitgesetz (§ 2 Abs. 1 ArbZG) versteht man unter der Arbeitszeit die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit. Mit hinein zählen allerdings nicht die Pausenzeiten oder andere Ruhepausen.

In diesen Fällen darf dich dein:e Arbeitgeber:in freistellen

Zwar hast du nach einer Kündigung keinen generellen Anspruch auf eine Freistellung, jedoch ist dein:e Arbeitgeber:in dazu verpflichtet, dich für bestimmte Termine freizustellen. Dazu zählen beispielsweise:

  • Vorstellungsgespräche
  • Eignungstests
  • ärztliche Untersuchungen für die Eignung für einen bestimmten Beruf
  • Assessment Center
  • Besuche beim Jobcenter

In der Regel gilt das jedoch nur für Termine, die direkt mit der Arbeitssuche zu tun haben, nicht jedoch für Probearbeitstage bei einer oder einem neuen Arbeitgeber:in. Im besten Fall reichst du deinen Antrag auf Freistellung etwa fünf bis zehn Tage vor dem eigentlichen Termin ein. Zwar kann dein:e Arbeitgeber:in diesen Termin nicht völlig ablehnen, jedoch kann er/sie ihn aufgrund von wichtigen Ereignissen innerhalb des Betriebs verschieben. Es ist also wichtig, dass du den Termin rechtzeitig ankündigst.

Ein weiterer Vorteil dieser Freistellung ist außerdem, dass dir diese Tage noch regulär bezahlt werden. Du musst also auch nach einer Kündigung keine lästigen Überstunden machen, nur um deinen Ausfall auszugleichen. Das gilt jedoch nur, solange dein Ausfall noch im Verhältnis bleibt und nicht mehrere Tage beträgt.

Ist ein Vorstellungsgespräch während der Arbeitszeit ein Kündigungsgrund?

Wenn du dich beruflich neu orientieren möchtest, weil du in deinem alten Job einfach nicht mehr glücklich bist oder sich ein neues, besseres Angebot für dich ergeben hat, ist das in der Regel kein Grund zur Kündigung.

Jeder Mensch hat ein Recht auf freie Arbeitsplatzwahl, das steht sogar in Artikel 12 des Grundgesetzes. Das setzt allerdings voraus, dass du deine Vorstellungsgespräche eben nicht während der Arbeitszeit führst beziehungsweise dir dafür Urlaub nimmst und auch, dass du während des gesamten Bewerbungsprozesses diskret vorgehst.

So solltest du grundsätzlich die Betriebsgeheimnisse deines Noch-Arbeitgebers oder deiner Noch-Arbeitgeberin wahren. Auch wenn in deinem Arbeitsvertrag die Reden von Wettbewerbsverboten ist, solltest du diese zwangsläufig berücksichtigen, um keine Abmahnung zu erhalten.

Frau Bewerbungsgespräch
Im besten Fall solltest du dir für ein Vorstellungsgespräch immer Urlaub nehmen. Foto: imago images/Shotshop

Damit auch alles diskret abläuft, kannst du deiner Bewerbung einen sogenannten Sperrvermerk einfügen. Das bedeutet einfach, dass du deine:n potenziell zukünftige:n Arbeitgeber:in darauf aufmerksam machst, dass du dich aktuell noch in einer ungekündigten Stelle befindest und um Diskretion bittest.

Diesen Sperrvermerk kannst du entweder direkt in die Betreffzeile oder auch in den Schlusssatz schreiben. Am besten bittest du darin um die vertrauliche Behandlung deiner Unterlagen.

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Fazit: Vorstellungsgespräche besser nicht während der Arbeitszeit

Grundsätzlich darfst du ein Vorstellungsgespräch zwar während der Arbeitszeit durchführen, jedoch solltest du dir dafür unbedingt freinehmen, sofern du dich noch in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis befindest.

Wurde dir bereits gekündigt, ist dein:e Arbeitgeber:in allerdings dazu verpflichtet, dich freizustellen. Außerdem solltest du darauf achten, dich heimlich zu bewerben und dein Vorstellungsgespräch auf der Arbeit nicht gleich an die große Glocke zu hängen.