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Wie du mit einem einfachen Trick Steuerzinsen umgehen kannst

Wer die Steuererklärung zu spät einreicht, muss mit Nachzahlungszinsen rechnen. Lies hier, wie du sie umgehst.

Frau Steuern
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Steuerbescheid vom Finanzamt: Wie kriege ich meine Steuer-Rückerstattung schneller?

Finanzexperte Simon Neumann, auch bekannt als Finanznerd, gibt in diesem Video Tipps, wie du deine Steuer-Rückerstattung schneller bekommst.

Wer seine Steuererklärung zu spät einreicht, muss oft mit Steuernachzahlungen rechnen, die dann auch noch verzinst werden müssen. Das lässt dich jedoch teilweise ganz gut vermeiden. In diesem Artikel verraten wir dir einen Trick, mit dem du den Nachzahlungszinsen legaler Weise ganz leicht aus dem Weg gehst.

Was sind Steuerzinsen?

Doch zunächst müssen wir einmal klären, was Steuerzinsen überhaupt sind und wer sie zahlen muss. Bei diesen Steuerzinsen oder auch Nachzahlungszinsen handelt es sich um Geldbeträge, die fällig werden, wenn man seine Steuererklärung zu spät einreicht und theoretisch Steuern nachzahlen müsste.

In diesem Fall darf das Finanzamt Nachzahlungszinsen erheben. Das gilt jedoch nicht nur, wenn man die Steuererklärung nach dem Ende der Frist einreicht, sondern auch, wenn man sie kurz vor knapp einreicht, aber die Bearbeitungszeit sehr lange dauert. Normalerweise beginnt der Zinslauf immer 15 Monate nach dem Ende des jeweiligen Kalenderjahres, in dem Steuern entstanden sind.

So kannst du Nachzahlungszinsen umgehen

Und wie kann man diese Steuerzinsen jetzt umgehen? Zum einen besteht natürlich die Möglichkeit, die Steuererklärung einfach rechtzeitig – also vor dem Fristende – abzugeben. Ist das nicht mehr möglich, so kann man die Nachzahlungszinsen dennoch vermeiden.

Das geht zum Beispiel, indem man bereits im Voraus eine freiwillige Zahlung an das Finanzamt sendet, wenn sowieso klar ist, dass man Steuern nachzahlen muss. In diesem Fall löst diese freiwillige Nachzahlung die fiktiven Erstattungszinsen aus und man ist erstmal quitt mit dem Finanzamt.

Steuern machen
Für das Steuerjahr 2022 gibt es eine Ausnahmeregelung. Foto: IMAGO/Westend61

Diese Sonderregelung gilt für das Steuerjahr 2022

Aufgrund der Corona-Pandemie gibt es für das Steuerjahr 2022 grundsätzlich ein paar Ausnahmeregelungen. So kann die Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2022 noch bis zum 31. Juli 2024 eingereicht werden – zumindest dann, wenn man sich einen Steuerberater oder eine Steuerberaterin zur Hilfe holt.

Auch der Zinslauf beginnt für diesen Zeitraum später, nämlich am 1. September 2024. Trotz dieser Ausnahmeregelungen kann es jedoch schnell passieren, dass man diesen Zeitpunkt überschreitet und dann doch noch Nachzahlungszinsen leisten muss. Mit dem oben genannten Tipp dürfte das jedoch vermeidbar sein.