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Renteneintritt vor 67: Diese Jahrgänge können das ohne Abschläge

In Deutschland ist es für einige möglich, die Rente vor 67 ohne Abschläge anzutreten. Ob du zu den Glücklichen zählst, erfährst du hier.

Frau Rente
© Getty Images/Westend61

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Natürlich wünschen sich viele Menschen ein entspanntes und sorgenfreies Leben, in dem sie all die Dinge tun können, die sie sich vorgestellt haben. Du bist damit nicht allein. Es gibt tatsächlich die Möglichkeit in Deutschland, vor Erreichen der offiziellen Regelaltersgrenze in den Ruhestand zu gehen. Wer das genau ist, erfährst du hier.

Rente vor 67? Diese Jahrgänge können den Ruhestand ohne Abschläge antreten

Ob du vor 67 in Rente gehen darfst, hängt von deinem Geburtsjahr ab. Denn in Deutschland ist das Renteneintrittsdatum an das Geburtsdatum gekoppelt. Das heißt: Für jeden Geburtsjahrgang gibt es ein anderes Renteneintrittsalter. Dabei dürfen hierzulande nur noch wenige Jahrgänge vor 67 ohne Abzüge in Rente gehen. Denn bis 2029 soll das Renteneintrittsalter schrittweise auf 67 Jahren angehoben werden. So wird seit dem Jahrgang 1947 die Grenze Altersgrenze bis 2023 um einen Monat pro Jahr angehoben.

Konkret bedeutet dies: Jemand mit dem Geburtsjahr 1961 kann erst regulär mit 66 Jahren und sechs Monaten in Rente gehen, da sich die Altersgrenze für diesen Jahrgang um 18 Monate verschoben hat. Für alle, die im Jahr 1958 geboren sind, wurde die Altersgrenze um 12 Monate verschoben. Sie können also statt mit 65 mit 66 Jahren regulär in Rente gehen.

Klingt alles ziemlich kompliziert, oder? Da man bei den ganzen Zahlen nicht den Überblick verliert, haben wir für dich die Jahrgänge zusammengefasst, die noch vor 67 in Rente gehen können, ohne mit Abschlägen rechnen zu müssen:

GeburtsjahrRenteneintrittsalter
195665 Jahre, 10 Monate
195765 Jahre, 11 Monate
195866 Jahre
195966 Jahre, 2 Monate
196066 Jahre, 4 Monate
196166 Jahre, 6 Monate
196266 Jahre, 8 Monate
196366 Jahre, 10 Monate

Welche Personen müssen nicht bis 67 arbeiten?

Wie immer im Leben bestätigen Ausnahmen bekanntlich die Regel. So müssen bestimmte Personen nicht bis zum 67. Lebensjahr warten, um in Rente gehen zu können. Demnach können schwerbehinderte Menschen schon vor 67 in Ruhestand gehen. Für sie wird die Regelaltersgrenze schrittweise von 63 auf 65 angehoben. Dementsprechend können sie zwei Jahre früher in Rente gehen. Aber auch chronisch Erkrankte, müssen nicht bis zur Regelaltersgrenze warten. Sie können bis zu drei Jahre früher in Rente gehen, ohne finanzielle Einbußen befürchten zu müssen, heißt es laut der Deutschen Rentenversicherung.

Welche Sonderregelungen gibt es?

Darüber hinaus gibt es eine Sonderregelung für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute. Diese besagt: Alle beschäftigten Bergmänner, die nach dem 31.12.1951 geboren wurde, deren Renteneintrittsalter wird stufenweise auf 62 erhöht. Wer allerdings zu krank ist, um bis dahin weiter zu arbeiten, darf auch früher in Rente gehen – das passende Stichwort hierfür ist die Erwerbsminderungsrente

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