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Wenn du diese 3 Voraussetzungen erfüllst, hast du Anspruch auf Erwerbsminderungsrente

Hast du Anspruch auf Erwerbsminderungsrente? Erfahre hier, welche Voraussetzungen du dafür erfüllen musst & wie du deinen Antrag stellst.

Frau Rollstuhl erwerbsminderungsrente
Hier liest du alles zum Thema Erwerbsminderungsrente. Foto: IMAGO/ Westend61

In Deutschland gibt es eine Vielzahl an Renten und Rentenzuschlägen. So ist es auch bei der Erwerbsminderungsrente der Fall. Was genau es damit auf sich hat, wer Anspruch darauf hat und wie du sie am besten beantragen kannst, erfährst du in diesem Artikel.

Was ist die Erwerbsminderungsrente?

Die Erwerbsminderungsrente ist für Arbeitnehmer:innen gedacht, die – wie der Name bereits verrät – vermindert erwerbsfähig sind. Das bedeutet, sobald du aus gesundheitlichen Gründen gar nicht mehr erwerbsfähig bist, erhältst du die Erwerbsminderungsrente als Einkommensersatz.

Wenn du aufgrund deines gesundheitlichen Zustandes noch teilweise erwerbstätig bist, also noch einige Stunden am Tag arbeiten könntest, so erhältst du die Erwerbsminderungsrente als Ergänzung zu deinem regulären Gehalt.

Diese Personen haben Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente

Doch nicht jede:r Arbeitnehmer:in hat auch direkt Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente. Um sie zu erhalten, musst du einige Voraussetzungen erfüllen. Welche das sind, liest du hier:

1. Deine Berufsfähigkeit ist nicht wieder herstellbar

Das vermutlich wichtigste Kriterium, um die Erwerbsminderungsrente zu erhalten, ist, dass du wirklich vermindert erwerbsfähig bist. Das bedeutet, dass du aus medizinischen Gründen nicht mehr dazu in der Lage bist, deinen Beruf auszuüben.

Das bedeutet jedoch auch, dass man zunächst versucht, dich wiedereinzugliedern. Die Deutsche Rentenversicherung wird somit erst prüfen, ob du vermindert erwerbsfähig bist und anschließend schauen, welche Rehabilitationsmaßnahmen deinen Genesungsprozess unterstützen könnten. 

Ist deine Berufsfähigkeit trotz dieser Maßnahmen nicht wieder vollständig herstellbar, hast du Anspruch auf Erwerbsminderungsrente, solange du auch die anderen beiden Kriterien erfüllst.

Frau Geld
Nicht jede:r hat Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente. Foto: IMAGO/ Westend61

2. Du kannst pro Tag nicht mehr als sechs Stunden arbeiten

Kann deine Berufsfähigkeit trotz jeglicher Rehabilitationsmaßnahmen nicht wieder hergestellt werden, prüft die Deutsche Rentenversicherung zunächst, wie viele Stunden du trotz deines gesundheitlichen Zustandes noch arbeiten könntest.

Beträgt die Anzahl weniger als sechs Stunden pro Tag, erhältst du einen Teil der Erwerbsminderungsrente als Ergänzung zu deinem Gehalt. Kannst du gar nicht mehr arbeiten, ersetzt die Erwerbsminderungsrente dein Einkommen.

3. Du warst mindestens fünf Jahre über die gesetzliche Rentenversicherung versichert

Um die Erwerbsminderungsrente aber überhaupt zu erhalten, musst du mindestens die letzten fünf Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung über die gesetzliche Rentenversicherung versichert gewesen sein. 

Außerdem musst du in diesen fünf Jahren mindestens drei Jahre lang auch Rentenversicherungsbeiträge gezahlt haben. Erfüllst du diese Kriterien nicht, hast du auch keinen Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente.

Stelle deinen Antrag für die Erwerbsminderungsrente rechtzeitig

Anders als beispielsweise bei der Grundrente musst du deine Erwerbsminderungsrente erst beantragen. Dazu benötigst du alle Unterlagen, die belegen, dass du die oben genannten Kriterien auch erfüllst. Dazu zählen beispielsweise medizinische Gutachten sowie eine Liste aller Krankenhaus- und Reha-Aufenthalte.

Ob und wie lange du versichert warst und wie lange du in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hast, prüft die Deutsche Rentenversicherung nach Einreichen des Antrages selbst. Du solltest deinen Antrag jedoch rechtzeitig stellen, um zu verhindern, dass du lange auf deine Erwerbsminderungsrente warten musst. Erfahrungsgemäß kann es durchaus dauern, bis dein Antrag genehmigt wird.