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Grundrente der Deutschen: Das bekommst du mindestens ausgezahlt

Seit Januar 2021 gibt es sie: die Grundrente. Doch welche Kriterien gelten und wie hoch fällt die Zahlung aus? Alle Infos hier.

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© Pexels / Mikhail Nilov

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Nicht alle Ex-Arbeitnehmer:innen sind mit ihren Rentenzahlungen zufrieden. Gerade bei Menschen, die oft in Teilzeit gearbeitet haben, fällt diese doch oft recht mager aus. Seit dem 1. Januar 2021 gibt es jedoch die Grundrente, die einen Zuschlag für die normalen Rentenzahlungen darstellt. Was es mit der Grundrente auf sich hat, wer Anspruch darauf hat und welche Voraussetzungen du erfüllen musst, um sie zu erhalten, erfährst du in diesem Artikel.

Grundrente: Was ist das überhaupt?

Doch zunächst müssen wir erstmal klären, was genau die Grundrente überhaupt ist. Wie bereits erwähnt, handelt es sich bei der Grundrente um einen Zuschlag auf die Rentenzahlungen von Ex-Arbeitnehmer:innen.

Wichtig zu wissen ist dabei, dass dieser Zuschlag vor allem für Renter:innen mit eher geringem Einkommen und auch geringer Rente vorgesehen ist. Die Grundrente wurde ins Leben gerufen, um Geringverdiener:innen eine bessere Absicherung im Alter zu ermöglichen.

Wem steht die Grundrente zu?

Die Grundrente steht vorwiegend Menschen mit eher geringem Einkommen zu. Dazu zählen häufig Menschen, die lange Zeit nur in Teilzeit oder für sehr geringe Löhne gearbeitet haben. Derzeit beziehen etwa 1,1 Millionen Rentner:innen die Grundrente.

Diese 3 Ansprüche gelten bei der Grundrente

Um die Grundrente beziehen zu können, gelten jedoch bestimmte Anforderungen, die jede:r Rentner:in erstmal erfüllen muss. Grundsätzlich beziehen sich diese Anforderungen immer auf die sogenannten Grundrentenzeiten. Dabei handelt es sich um eine bestimmte Zeit an Versicherungsjahren, die jede:r vor Beginn seiner/ ihrer Rente auf dem Rentenkonto haben muss. Es gilt also Folgendes:

Mindestens 33 bzw. 35 Grundrentenzeiten

Mit 33 Grundrentenzeiten auf deinem Rentenkonto erhältst du teilweise Grundrentenzuschläge. Erst wenn du mindestens 35 Grundrentenzeiten auf deinem Rentenkonto hast, erhältst du die vollen Grundrentenbeträge. In den Jahren dazwischen erhältst du gestaffelte Zuschläge, bis du die 35 Grundrentenzeiten erreicht hast.

Frau Geld
Nicht jede:r hat Anspruch auf die Grundrente. Foto: IMAGO/Westend61

Ein geringer Durchschnittsverdienst

Wichtig im Hinblick auf diese Grundrentenzeiten ist, dass dein Durchschnittsverdienst nicht höher ist als 80 Prozent des bundesweiten Durchschnittsverdienstes. Er darf jedoch auch nicht geringer als 30 Prozent des bundesweiten Durchschnittsverdienstes sein.

Aktuell liegt der maximale Grundrentenzuschlag bei 441 Euro pro Monat. Allerdings errechnet sich dieser für jeden Rentner und jede Rentnerin individuell und hängt vor allem von den Grundrentenzeiten ab.

Fazit: Bist du berechtigt, erhältst du die Grundrente einfach so

Wenn du dir nicht sicher bist, ob du Grundrente erhältst oder nicht, wirst du es spätestens bei deiner ersten Rentenauszahlung feststellen können. Anders als für viele andere Zuschläge musst du die Grundrente nämlich nicht selbst beantragen. Die deutsche Rentenversicherung ermittelt vor der ersten Rentenauszahlung, ob du Anspruch auf die Grundrente hast, und zahlt das Geld anschließend gemeinsam mit deiner regulären Rente aus.

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