Köchin, Putzfrau, Assistentin, Lehrerin, Chauffeurin: Wir müssen es gar nicht alles zuzählen, denn wir wissen alle, was eine Hausfrau und Mutter alles an Arbeit leistet. Und die Bezahlung dafür? Vielleicht eine warme Umarmung oder ein dankbarer Blick. Doch finanziell springt am Ende des Monats nichts für die harte Arbeit raus. Doch was bedeutet das eigentlich finanziell im Alter, wenn man sich ein Leben lang um Haus und Kinder gekümmert hat? Wir ahnen es schon, wahrscheinlich nichts Gutes. Wir verraten dir, was Hausfrauen an Rente erwarten können.
So hoch bzw. niedrig ist die Rente einer Hausfrau
Die schlechte Nachricht vorweg: Hausfrauen steht keine gesetzliche Rente zu. Doch das bedeutet nicht, dass sie im Alter kein Geld vom Staat zu steht. Denn was viele nicht wissen: Hausfrauen können die sogenannte Mütterrente beantragen. Hierbei handelt sich jedoch nicht um eine Rente im klassischen Sinne, sondern um einen Ausgleich dafür, dass Mütter durch die Kindererziehung weniger Rente beziehen können. Wie hoch dieser Ausgleich ausfällt, hängt in erster Linie davon ab, wann das Kind bzw. die Kinder geboren wurden.
So bekommt jede Mutter jedes Kind, das vor 1992 geboren wurde, bis zu zwei Jahre und sechs Monate Kindererziehungszeit angerechnet. Alle Kinder, die 1992 oder später zur Welt gekommen sind, sind es laut Deutscher Rentenversicherung bis zu drei Jahre.Darüber hinaus können Müttern maximal zehn Jahre Kinderberücksichtigungszeiten angerechnet werden, so die Deutsche Rentenversicherung. Doch zum Leben reicht die Mütterrente nicht aus. Denn unterm Strich bringt ein Jahr Kindererziehung für die Rentenversicherung in etwa 34 Euro pro Monat.
Wichtig: Damit die Erziehungszeiten bei der Rente auch berücksichtigt werden, müssen Mütter diese selbst beantragen. Ansonsten gehen sie leer aus.
Väter können auch Mütterrente beziehen
Natürlich können auch Väter Mütternrente beziehen, wenn diese die Erziehung ganz oder teilweise übernommen haben. Doch aufgepasst! Die Erziehungszeiten können nur nur einem Elternteil angerechnet werden. Eben aus diesem Grund rät die Deutsche Rentenversicherung dazu, mithilfe einer übereinstimmenden Erklärung mitzuteilen, welchem Elternteil die Erziehungszeit zugeordnet werden soll. Dabei sollte diese der Person zugeteilt werden, die für die Erziehung die meiste Zeit aufgebracht hat. Noch ein Hinweis: Erklärung kann immer nur für die Zukunft gelten und maximal zwei Monate rückwirkend.
Doch nicht nur die leiblichen Eltern können sich die Kindererziehungszeit anrechnen lassen. Es besteht nämlich auch die Möglichkeit, dass andere Personen diese zugeschrieben bekommen können. Hierzu gehören unter anderem:
- Adoptiveltern
- Stiefeltern
- Pflegeeltern
- Großeltern oder Verwandte (Voraussetzung ist, dass das Kind dauerhaft als Pflegekind bei ihnen wohnt und zwischen dem Kind und den leiblichen Eltern kein Erziehungsverhältnis mehr besteht.)
- Mehr zum Thema Rente hier:
- Witwenrente: Vermeide diese 3 Irrtümer
- Diese Kosten können Rentner von der Steuer absetzen
- Rente: In diesem Bundesland fällt sie am höchsten aus
- Rentenerhöhung: Welche Rentner 2023 Steuern zahlen müssen
- Rente vor 67: Diese Jahrgänge dürfen ohne Abschläge in den Ruhestand
Anspruch auf Rente ab fünf Versicherungsjahren
Weil alle anderen Personen in Deutschland auch, müssen Hausfrauen bzw. Mütter mindestens fünf Versicherungsjahre aufweisen, um überhaupt Anspruch auf Rente zu haben. Mit Erziehungsjahren (kommt auf die Anzahl der Kinder an) oder freiwilligen Beiträgen kann diese Zeit erfüllt werden.
Solltest du Hausfrau sein, aber keine Kinder haben, wirst du bei der Rente so gestellt, wie Personen, die ihr ganzes Leben lang nicht gearbeitet haben und kannst Grundrente beantragen. Diese steht nämlich Personen zu, die keine reguläre Rente bekommen und ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Da aber auch die Grundrente nicht ausreicht, um im Alter sorglos leben zu können, solltest du dich schon frühzeitig um deine private Altersvorsorge kümmern. Eine Form hierfür wäre die sogenannte Bürgerente.
Quellen: suedkurier.de, hna.de und infranken.de