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Rente: So viel Geld steht einer Hausfrau zu?

Hausfrauen haben eine umfangreiche und anspruchsvolle Arbeit, die leider nicht vergütet wird. Doch wie wirkt sich dies auf die Rente aus? Wir haben die Antwort.

Hausfrau Rente
© Getty Images/freemixer

7 Renten-Irrtümer, die du nicht glauben solltest

Damit man beim Thema Rente wieder durchblickt, räumen wir mit den sieben gängigsten Renten–Irrtümer auf.Dieses Video wurde mit der Hilfe von KI erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redaktion sorgfältig geprüft.


Als Köchin, Reinigungskraft, Assistentin, Lehrerin und Chauffeurin übernehmen Hausfrauen und Mütter eine Vielzahl an Aufgaben, von denen wir alle wissen, wie viel Arbeit sie mit sich bringen. Die Bezahlung dafür? Vielleicht eine herzliche Umarmung oder ein dankbarer Blick. Doch am Ende des Monats bleibt finanziell nichts übrig für die harte Arbeit. Aber was bedeutet das eigentlich für die finanzielle Situation im Alter, wenn man sein ganzes Leben lang für Haus und Kinder gesorgt hat? Wir können es uns bereits denken – wahrscheinlich nichts Gutes. In diesem Artikel verraten wir dir, was Hausfrauen in Bezug auf ihre Rente erwarten können.

Wie hoch ist die Rente einer Hausfrau wirklich?

Die schlechte Nachricht vorweg: Hausfrauen steht keine gesetzliche Rente zu. Doch das bedeutet nicht, dass sie im Alter kein Geld vom Staat bekommen können. Denn was viele nicht wissen: Hausfrauen können die sogenannte Mütterrente beantragen. Hierbei handelt sich jedoch nicht um eine Rente im klassischen Sinne, sondern um einen Ausgleich dafür, dass Mütter durch die Kindererziehung weniger Rente beziehen können. Wie hoch dieser Ausgleich ausfällt, hängt in erster Linie davon ab, wann das Kind bzw. die Kinder geboren wurden.

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So bekommt jede Mutter, jedes Kind, das vor 1992 geboren wurde, bis zu zwei Jahre und sechs Monate Kindererziehungszeit angerechnet. Alle Kinder, die 1992 oder später zur Welt gekommen sind, sind es laut Deutscher Rentenversicherung bis zu drei Jahre. Darüber hinaus können Müttern maximal zehn Jahre Kinderberücksichtigungszeiten angerechnet werden, so die Deutsche Rentenversicherung. Doch zum Leben reicht die Mütterrente nicht aus. Denn unterm Strich bringt ein Jahr Kindererziehung für die Rentenversicherung in etwa 34 Euro pro Monat.

Wichtig: Damit die Erziehungszeiten bei der Rente auch berücksichtigt werden, müssen Mütter diese selbst beantragen. Ansonsten gehen sie leer aus.

Auch Väter können Mütterrente beziehen

Natürlich können auch Väter Mütternrente beziehen, wenn diese die Erziehung ganz oder teilweise übernommen haben. Doch aufgepasst! Die Erziehungszeiten können nur einem Elternteil angerechnet werden. Eben aus diesem Grund rät die Deutsche Rentenversicherung dazu, mithilfe einer übereinstimmenden Erklärung mitzuteilen, welchem Elternteil die Erziehungszeit zugeordnet werden soll. Dabei sollte diese der Person zugeteilt werden, die für die Erziehung die meiste Zeit aufgebracht hat. Noch ein Hinweis: Erklärung kann immer nur für die Zukunft gelten und maximal zwei Monate rückwirkend.

Doch nicht nur die leiblichen Eltern können sich die Kindererziehungszeit anrechnen lassen. Es besteht nämlich auch die Möglichkeit, dass andere Personen diese zugeschrieben bekommen können. Hierzu gehören unter anderem:

  • Adoptiveltern
  • Stiefeltern
  • Pflegeeltern
  • Großeltern oder Verwandte (Voraussetzung ist, dass das Kind dauerhaft als Pflegekind  bei ihnen wohnt und zwischen dem Kind und den leiblichen Eltern kein  Erziehungsverhältnis mehr besteht.)

Ab fünf Versicherungsjahren: Anspruch auf Rente

Weil alle anderen Personen in Deutschland auch, müssen Hausfrauen bzw. Mütter mindestens fünf Versicherungsjahre aufweisen, um überhaupt Anspruch auf Rente zu haben. Mit Erziehungsjahren (kommt auf die Anzahl der Kinder an) oder freiwilligen Beiträgen kann diese Zeit erfüllt werden.

Solltest du Hausfrau sein, aber keine Kinder haben, wirst du bei der Rente so gestellt, wie Personen, die ihr ganzes Leben lang nicht gearbeitet haben und kannst Grundrente beantragen. Diese steht nämlich Personen zu, die keine reguläre Rente bekommen und ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Da aber auch die Grundrente nicht ausreicht, um im Alter sorglos leben zu können, solltest du dich schon frühzeitig um deine private Altersvorsorge kümmern. Eine Form hierfür wäre die sogenannte Bürgerente.

Quellen: suedkurier.de, hna.de und infranken.de