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So viel Bürgergeld erhält eine alleinerziehende Person mit Kind

Das Bürgergeld gibt es jetzt schon einige Monate. Lies hier, wie viel Geld Alleinerziehenden mit Kind aktuell zusteht.

Frau Kind Alleinerziehend
© IMAGO/Westend61

Was ist das Bürgergeld?

Seit kurzem ist das sogenannte "Bürgergeld" erhältlich. Doch was ist das genau?Wir zeigen dir, was das Bürgergeld ist und welche interessanten Fakten zu hierzu wissen musst.

Das Bürgergeld hat bereits im letzten Jahr sein Vorgängermodell – das Hartz IV – abgelöst. Mit diesem Wandel wurde jedoch nicht nur der Name geändert. Es gibt auch einige neue Regelungen, die die Einführung des Bürgergeldes mit sich bringt. In diesem Artikel verraten wir dir, wie viel Bürgergeld alleinstehende Personen mit Kind erhalten.

Wie viel Bürgergeld steht Alleinstehenden zu?

Das Bürgergeld gibt es bereits seit dem letzten Jahr. Wie viel den Bezieher:innen zusteht, ist unter anderem davon abhängig, ob sie alleinstehend sind, eine:n feste:n Partner:in haben und wie viele Kinder sie haben. Alleinstehende Personen erhalten nach der Erhöhung in diesem Jahr laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein Bürgergeld in Höhe von 563 Euro im Monat.

Gleiches gilt im Übrigen auch für Alleinerziehende. Sie erhalten ebenfalls 563 Euro im Monat – unabhängig von ihrem Alter und der Anzahl der Kinder.

Wie viel Geld erhalten Alleinerziehende mit Kind?

Allerdings haben Alleinerziehende mit Kind eventuell einen Anspruch auf einen sogenannten Mehrbedarf. Dabei handelt es sich um einen Geldbetrag, den sie zusätzlich zu ihrem Regelbedarf (also den 563 Euro im Monat) erhalten. Der Mehrbedarf richtet sich allerdings immer nach der Anzahl und dem Alter der Kinder. Er wird Prozent des Regelbedarfs angegeben und staffelt sich wie folgt:

  • ein Kind unter sieben Jahren: 36 Prozent
  • ein Kind über sieben Jahren: zwölf Prozent
  • zwei oder drei Kinder unter 16 Jahren: 36 Prozent
  • zwei Kinder über 16 Jahren: 24 Prozent
  • vier Kinder: 48 Prozent
  • ab fünf Kindern: 60 Prozent
Frau Bürgergeld
Der Mehrbedarf errechnet sich anhand der Anzahl und des Alters der Kinder. Foto: IMAGO/Westend61

Dazu noch ein kleines Beispiel: Wer also Bürgergeld bezieht und ein Kind hat, das sechs Jahre alt ist, erhält zusätzlich 36 Prozent des Regelbedarfs. Bei dieser Beispielrechnung wären das 202,63 Euro. Zusammen mit dem Regelbedarf ergibt sich also ein Bürgergeld in Höhe von 765,68 Euro pro Monat.

Fazit: Nicht jeder hat Anspruch auf Bürgergeld

Doch nicht jede:r hat Anspruch auf Bürgergeld. Es steht nämlich nur Leuten zu, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen decken können. Wer bisher Anspruch auf das Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld hatte, hat auch Anspruch auf das Bürgergeld.