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Organspende-Register geht online: Was du jetzt wissen musst

Das Organspende-Register geht am 18. März online. Wie es funktioniert und wer sich unbedingt eintragen sollte, erfährst du hier.

Organspende Symbolbild
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Bereits 2020 wurde es beschlossen, nun soll es endlich online gehen: das Organspende-Register. Damit will Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach dem Mangel an Spenderorganen entgegenwirken. Doch wie funktioniert das Organspende-Register und wer muss sich eintragen? Alle Infos dazu findest du hier.

Was ist das neue Organspende-Register?

„Das digitale Organspende-Register wird am 18. März nun endlich an den Start gehen“, sagte Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) gegenüber der Rheinischen Post. „Die Eintragung erfolgt völlig freiwillig, hilft aber den Kliniken, schneller zu handeln„, so der SPD-Politiker.

Wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte auf seiner Website erklärt, handelt es sich bei dem Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende (kurz: Organspende-Register) um ein zentrales elektronisches Verzeichnis, in dem die Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende festgehalten werden kann. Der Eintrag sei freiwillig und kostenlos und könne jederzeit geändert oder widerrufen werden. Zudem sollen alle Bürger:innen mindestens alle zehn Jahre direkt auf das Thema angesprochen werden.

Organspende-Mangel in Deutschland besonders hoch

Mit dem Organspende-Register will Lauterbach dem Mangel an Spenderorganen entgegenwirken und die Organspende-Bereitschaft erhöhen.

Nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation warten in Deutschland derzeit rund 8.400 Menschen auf ein oder mehrere Organe. Im vergangenen Jahr hätten 965 Menschen nach ihrem Tod ein oder mehrere Organe gespendet. Damit ist Deutschland Schlusslicht im internationalen Vergleich.

Der Bundesgesundheitsminister plädiert daher für die Widerspruchslösung bei der Organspende. Dadurch werde automatisch jeder Mensch zum Organspender, außer er habe dem zu Lebzeiten widersprochen oder einer der nächsten Angehörigen tue dies nach seinem Tod.

Kritik am Organspende-Register

Doch es gibt auch Kritik an der Umsetzung des neuen Organspende-Registers. So sagte Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, dass kaum ein Pass- oder Bürgeramt in der Lage sei, dem „rechtlichen Auftrag der Informationspflicht nachzukommen“. Zudem fehlten die digitalen Anschlüsse zum Register. „Der Streit ums Geld überlagert alles. Die Regierungschefs der Länder sind aufgefordert, jetzt einen verbindlichen Deutschlandfahrplan für die Anbindung des Online-Organspenderegisters in den Städten und Gemeinden festzulegen.“

Umso wichtiger ist es, dass jede:r einzelne eine Entscheidung trifft, ob er / sie nach dem Tod Organspender:in werden möchte und sich ab dem 18. März im Organspende-Register einträgt. Bis es online geht, kann ein kostenloser Organspendeausweis genutzt werden, um die persönliche Entscheidung zu dokumentieren.