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Wann man man die Kfz-Versicherung auch im Dezember wechseln kann

Obwohl der 30. November als traditioneller Stichtag für den Wechsel der Kfz-Versicherung gilt, können Autofahrer*innen unter speziellen Voraussetzungen auch im Dezember ihren alten Vertrag kündigen. Wann das möglich ist, erfährst du hier.

Ein Mann unterschreibt ein Dokument. Davor steht ein blaues Spielzeugauto.
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Obwohl die Inflation drastisch gesunken ist, werden viele Dinge dennoch teurer – so auch die Kfz-Versicherung. Um den einen oder anderen Euro zu sparen, denken viele über einen Wechsel nach. Dabei ist der 30. November üblicherweise als Stichtag für die Kündigung der Kfz-Versicherung bekannt. Doch selbst wenn der Wechselzeitpunkt verpasst wurde, ist nicht alles verloren. Denn in vielen Fällen kann die Kfz-Versicherung auch noch im Dezember gekündigt werden. Wann das genau der Fall ist, erklären wir dir im Folgenden.

Kfz-Versicherung wechseln: Wann das auch im Dezember möglich ist

Für viele Autofahrer:innen ist der 30. November ein bedeutender Tag, denn bis zu diesem Datum können sie ihre Kfz-Versicherung kündigen und einen neuen Anbieter wählen. Doch was passiert, wenn jemand diesen entscheidenden Zeitpunkt verpasst? Gibt es dann keine Option mehr, die Kfz-Versicherung zu wechseln? Keine Sorge! Unter bestimmten Bedingungen können Autofahrerinnen auch im Dezember noch ihre Kfz-Versicherung kündigen.

Was vielen nämlich nicht bekannt ist: Personen, die dazu aufgefordert werden, einen höheren Versicherungsbeitrag zu zahlen, haben ein besonderes Sonderkündigungsrecht. Dieses Recht tritt einen Monat nach Erhalt der Rechnung in Kraft, also bis Ende Dezember. Klaus Hufnagel, Geschäftsführer des Vergleichsportals Top Tarif, betont: „Versicherungsnehmer müssen Preiserhöhungsmitteilungen der Versicherer nicht einfach akzeptieren. Sie haben die Möglichkeit, mittels eines Sonderkündigungsrechts ihren bestehenden Vertrag zu beenden und zu einem neuen, kostengünstigeren Anbieter zu wechseln.“

Wann gilt das Sonderkündigungsrecht?

Wenn dein Versicherer den Beitrag erhöht, ohne den Umfang des Versicherungsschutzes zu erweitern, hast du das Sonderkündigungsrecht. Das tritt zum Beispiel auf, wenn du aufgrund einer Umstufung in eine teurere Typ- oder Regionalklasse gerätst. Es gibt auch andere Situationen, in denen dieses Recht greift. Nach einem Schadenfall kannst du deine Kfz-Versicherung kündigen, unabhängig davon, ob die Versicherung den Schaden komplett, teilweise oder gar nicht reguliert hat. Sobald der Schaden abgewickelt ist, kannst du den Vertrag innerhalb eines Monats nach Abschluss des Falls auflösen.

Außerdem ist es möglich, die Kfz-Versicherung jederzeit nach einem Fahrzeugwechsel zu wechseln. Denn beim Erwerb eines neuen Fahrzeugs besteht keine Verpflichtung, bei der bisherigen Versicherung zu bleiben. Mit der Abmeldung des Fahrzeugs erlischt automatisch auch der Versicherungsschutz. Weitere Anlässe für eine außerordentliche Kündigung könnten beispielsweise ein Todesfall oder ein Fahrzeugwechsel innerhalb der Kfz-Versicherung sein.

Reiche die Kündigung immer schriftlich ein

Doch wie sollte die Kündigung genau erfolgen? Eine telefonische Kündigung ist nicht zu empfehlen; stattdessen ist es besser, sie schriftlich einzureichen. Das kann per E-Mail, Fax oder Brief erfolgen – jedoch ist deine persönliche Unterschrift unerlässlich. Sollte es sich um eine außerordentliche Kündigung handeln, ist die Angabe des Kündigungsgrundes erforderlich. Darüber hinaus ist es ratsam, höflich um eine schriftliche Bestätigung des Kündigungseingangs zu bitten.

Quellen: adac.de, deutsche-handwerks-zeitung.de