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Zug ausgefallen oder verspätet: Wie du bei der Bahn einen Antrag auf Entschädigung stellst

Wenn der Zug sich verspätet oder gar ganz ausfällt, kann man bei der Deutschen Bahn einen Antrag auf Entschädigung stellen. Wie das genau funktioniert, erfährst du hier.

Zwei Reisende sitzen deprimiert am Bahnsteig.
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Nicht selten kommt es bei der Deutschen Bahn vor, dass Züge sich verspäten oder sogar ganz ausfallen. Ein Umstand, der viele Reisende immer wieder auf die Probe stellt. Doch nicht immer muss man dies einfach so hinnehmen. Denn unter Umständen hat man Anspruch auf Entschädigung. Dabei muss man den Antrag in vielen Fällen nicht mehr per Post schicken. Zumindest dann, wenn man das Bahnticket online erworben hat. Wie das genau funktionier und was es dabei alles zu beachten gibt, erfährst du hier.

Entschädigung von der Deutschen Bahn: Wann es Geld zurückgibt

Verspätungen sind bei der Deutschen Bahn keine Seltenheit. Dabei wird die Zugbindung für das gebuchte Ticket bereits bei einer Verspätung von 20 Minuten aufgehoben. Dann haben Reisende die Möglichkeit, den nächsten verfügbaren Zug oder spätere Verbindungen zu nutzen und sind nicht mehr an eine festgelegte Strecke gebunden.

Falls jemand sich für einen teureren Zug entscheidet – etwa einen ICE statt eines Regionalexpresses –, muss zunächst ein neues Ticket erworben oder ein Aufpreis gezahlt werden. Allerdings ist es möglich, sich das Geld bei der Deutschen Bahn zurückzuholen.

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Das sind deine Rechte bei einer Verspätung von 60 Minuten

Wenn die Verspätung eine Stunde überschreitet, haben Reisende die Option, die Fahrt zu stornieren und eine vollständige Rückerstattung des Fahrpreises zu erhalten. Personen, die sich bereits auf der Reise befinden, können abbrechen und eine teilweise Rückerstattung beantragen.

Alternativ können sie zum Ausgangsbahnhof zurückkehren und den gesamten Fahrpreis zurückverlangen. Wenn sie sich entscheiden, die Reise fortzusetzen, haben sie Anspruch auf eine Rückerstattung von einem Viertel des Fahrpreises. Bei einer Verspätung von mehr als zwei Stunden beträgt die Rückerstattung die Hälfte des Fahrpreises.

So kannst du die Entschädigung beantragen

Um eine Rückerstattung der Fahrkarte zu beantragen, gibt es verschiedene Wege: Wenn das Ticket online oder mobil erworben wurde, kann die Erstattung über das Kundenkonto in der Bahn-App oder auf bahn.de erfolgen. Kund:innen ohne Online-Konto oder mit Tickets, die im Reisezentrum gekauft wurden, müssen das Papierformular verwenden oder das Ticket im Reisezentrum vorlegen.

Alle Erstattungsansprüche müssen innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Geltungsdauer der zugehörigen Fahrkarte eingereicht werden, wobei der erste Geltungstag auf dem Ticket angegeben ist.

Entschädigung von der Deutschen Bahn: So funktioniert die digitale Erstattung

Um eine digitale Rückerstattung für Bahnreisen zu beantragen, musst du dich in deinem Kundenkonto in der Bahn-App oder auf bahn.de einloggen. Dort wählst du die entsprechende Reise unter „Alle Buchungen anzeigen“ (bahn.de) oder „Meine Tickets“ (Bahn-App) aus und gehst dann zum Reiter „Fahrgastrechte“.

Wenn der Button „Entschädigung beantragen“ vorhanden ist, folgst du einfach den vorgegebenen Schritten. Falls der Button fehlt, könnte dies daran liegen, dass das Reisedatum in der Zukunft liegt, die Fahrkarte bereits storniert oder die Antragsfrist von einem Jahr überschritten wurde.