Veröffentlicht inRecht

Führerschein-Umtausch: Welche Jahrgänge jetzt handeln müssen

Personen, die immer noch einen alten Führerschein besitzen, sollten diesen gegen den neuen EU-Führerschein umtauschen. Für welche Jahrgänge die Frist Anfang 2024 abläuft, erfährst du hier.

Eine Person hält einen alten, rosafarbenen Führerschein in der Hand.
© IMAGO/Lobeca

So gut klappt der Online-Versicherungswechsel // IMTEST

Bald ist wieder Gelegenheit, die Auto-Versicherung zu wechseln. Wie einfach und sicher online klappt, weiß IMTEST.

Die EU strebt an, die Sicherheit von Führerscheinen zu verbessern und ein einheitliches Design zu etablieren. Daher müssen in Deutschland bis 2033 alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, umgetauscht werden, um diesen Standards zu entsprechen. Die Umtauschfristen richten sich dabei nach dem Geburtsjahr oder dem Ausstellungsdatum des Führerscheins. Die nächste Frist für den Führerschein-Umtausch endet am 19. Januar 2024. Welche Jahrgänge jetzt noch schnell handeln müssen, erfährst du hier.

Führerschein-Umtausch: Diese Fristen gelten für diese Jahrgänge

Die Umtauschpflicht betrifft die Führerscheine, die bis Ende 1998 in grauer oder rosafarbener Papierform ausgestellt wurden, sowie die Scheckkartenführerscheine, die zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 herausgegeben wurden. Die Fristen für den Umtausch sind gestaffelt je nach Geburtsjahrgang wie folgt:

Geburtsjahr des FahrerlaubnisinhabersTag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
vor 195319. Jan. 2033
1953 – 195819. Juli 2022
1959 – 196419. Jan. 2023
1965 – 197019. Jan. 2024
1971 oder später19. Jan. 2025

Alle die ihren Führerschein nach dem 1. Januar 1999 erhalten haben, müssen ihren Lappen an diesen Daten abgeben:

AusstellungsjahrTag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999 – 200119. Jan. 2026
2002 – 200419. Jan. 2027
2005 – 200719. Jan. 2028
200819. Jan. 2029
200919. Jan. 2030
201019. Jan. 2031
201119. Jan. 2032
2012 – 18.1.201319. Jan. 2033

Diese Jahrgänge müssen ihren Führerschein nicht austauschen

Laut Angaben der „Bundesregierung“ müssen Führerscheine, die zwischen dem 19. Januar 2013 und dem aktuellen Datum ausgestellt wurden, vorerst nicht umgetauscht oder erneuert werden. Diese Führerscheine sind bereits befristet und haben in der Regel eine Gültigkeitsdauer von 15 Jahren.

Das kostet der Umtausch

Der Umtausch des Führerscheins kostet normalerweise rund 25 Euro, plus die die Ausgaben für das biometrische Passfoto. Er kann bei der örtlichen Führerscheinstelle oder in manchen Städten und Landkreisen online beantragt werden.

Es ist ratsam, rechtzeitig einen Termin zu vereinbaren, da der Andrang im Januar oft hoch ist. Während des Umtauschs bleibt der Führerschein gültig, und es sind keine zusätzlichen ärztlichen Untersuchungen oder Fahrprüfungen notwendig.

Quellen: Verbraucherzentrale, ADAC

Du magst unsere Themen? Folge wmn.de auf Social-Media.