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3 Buchhaltungsfehler, die du als Selbstständiger unbedingt vermeiden solltest

Jeder Selbstständige, muss regelmäßig seine Buchführung machen. Lies hier, welche Fehler dir dabei nicht unterlaufen dürfen.

Frau Buchhaltung
© IMAGO/Westend61

Mit diesem Gehalt giltst du in Deutschland als arm

Ab wann giltst du in Deutschland als armutsgefährdet? Die Antwort ist komplizierter, als du vielleicht denkst.

Große Unternehmen haben meist eine eigene Buchhaltungsabteilung. Doch auch, wer mit einem eher kleineren Unternehmen selbstständig ist, sollte seine Buchhaltung nicht vernachlässigen. Welche Fehler man dabei vermeiden sollte, verraten wir dir in diesem Artikel.

Diese 3 Buchhaltungsfehler sollten Selbstständige vermeiden

Gerade für Start-ups und Menschen, die erst seit Kurzem selbstständig sind, ist das Thema Buchhaltung meist Neuland. Da kann es gerade zu Beginn auch mal zu ein paar kleinen Fehlern kommen. Das Problem dabei ist, dass man in der Buchhaltung damit leider nicht ungestraft davonkommt. Welche Fehler gerade Buchhaltungs-Anfänger:innen nicht passieren sollten, erfährst du hier:

1. Lose Blattsammlungen

Wer sich gerade frisch selbstständig gemacht hat, muss zunächst einmal überlegen, wie man die zahlreichen Dokumente aufbewahrt. Insbesondere dann, wenn es anfangs nur wenige Zettel sind, neigt man schnell dazu, diese einfach mal lose und unstrukturiert abzuheften oder – noch schlimmer – diese zunächst in einem Schuhkarton aufzubewahren. Langfristig ist das jedoch eher ungünstig.

Es gibt zwar kein Gesetz, das vorschreibt, wie man seine Unterlagen abzuheften hat, allein zum eigenen Wohlbefinden, ist es vorteilhaft, sich dabei etwas Mühe zu geben und sich ein System zu überlegen. Denn spätestens, wenn die Steuererklärung fällig ist, dankt man seinem Vergangenheits-Ich für die zuvor hergestellte Ordnung.

2. Geschäfts- und Privatkonto verwechseln

Die ersten Zahlungen für die Firma kann man ja einfach mit dem privaten Konto erledigen, oder? Das klingt zwar zunächst nach einer simplen Übergangslösung für neue Selbstständige, verstößt aber in den meisten Fällen gegen die Nutzungsbedingungen des privaten Girokontos. Denn oft ist im Vertrag dafür festgehalten, dass die gewerbliche Nutzung ausgeschlossen ist.

Doch ganz abgesehen davon ist die Vermischung von Geschäfts- und Privatkonto auch sehr unübersichtlich, sodass Betroffene schnell durcheinanderkommen oder Ewigkeiten nach bestimmten Kontoaktivitäten suchen. Besser ist es daher, beides von vornherein voneinander zu trennen und somit zwei separate Konten zu haben.

Frau Steuererklärung Buchhaltung
Wer erst seit Kurzem selbstständig ist, sollte die Buchhaltung nicht vernachlässigen. Foto: IMAGO/Westend61

3. Rechnungen liegen lassen

Ein weiteres No-Go für Selbstständige sind offene Rechnungen. Briefe und E-Mails sollten daher immer direkt von der zuständigen Person geöffnet und bearbeitet werden. Das schützt einen nicht nur vor Mahnungen, sondern macht auch bei den Kundinnen und Kunden einen professionelleren Eindruck.

Fazit: Keine Buchhaltung ist auch keine Lösung

Der größte Fehler, den man begehen kann, ist jedoch, wenn man überhaupt keine Buchführung macht. Das wird spätestens dann zum Problem, wenn das Finanzamt irgendwann nach der Steuererklärung fragt.

Doch Buchhaltung muss gar nicht so kompliziert sein, wie man sich sie immer vorstellt. Denn mittlerweile gibt es zahlreiche Möglichkeiten, die Buchführungsprozesse zu digitalisieren und auch zu automatisieren. So lassen sich beispielsweise Rechnungen mit nur wenigen Klicks schreiben und versenden, sodass man gar nicht mehr so viel falsch machen kann.

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