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Besser keinen Frust ablassen: Kununu muss Klarnamen nennen oder Eintrag löschen

Wer im Job frustriert ist und seinen Arbeitsfrust durch anonyme Online-Bewertungen seines Arbeitgebers ablassen möchte, sollte dies künftig gut überlegen. Das ist der Grund.

Eine Person hat das Bewertungsportal auf seinem Laptop geöffnet.
© IMAGO/Funke Foto Services

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Kununu ist eine Online-Plattform, auf der Arbeitgeber in verschiedenen Kategorien anonym bewertet werden können. Bis zum jetzigen Zeitpunkt sind mittlerweile über fünf Millionen Bewertungen zu mehr als einer Million Unternehmen öffentlich. Dabei nutze der eine oder andere die anonyme Bewertungsmöglichkeit, um seinen Frust über seinen alten Arbeitgeber loszuwerden. Doch zukünftig sollte man sich damit besser zurückhalten. Denn ein Gericht hat nun entschieden, dass Kununu unter bestimmten Bedingungen die Klarnamen herausgeben darf. Alle Details.

Gerichtsurteil: Kununu muss Klarnamen nennen

Die Plattform, die zur Xing-Mutter New Work gehört, ermöglicht es Nutzer:innen, frühere Arbeitgeber zu bewerten. Dies ist besonders für potenzielle Bewerber hilfreich, um sich ein Bild von verschiedenen Unternehmen zu machen. Die Feedback-Abgabe erfolgt anonym, wobei Kununu lediglich nach der E-Mail-Adresse fragt, um gegebenenfalls Rückfragen zu ermöglichen, doch der Name der Person wird nicht genannt.

Doch das könnte sich bald ändern. Denn am 9. Februar 2024 entschied das Oberlandesgericht Hamburg, dass Unternehmen, die auf Kununu schlechte Arbeitgeberbewertungen erhalten, nun den Klarnamen des Nutzers einfordern können. Doc so einfach darf der Name nicht rausgegeben werden. Das Gericht entschied, dass der Klarname erst dann genannt werden darf, wenn Arbeitgeber Zweifel an der Richtigkeit der Bewertung haben.

Der konkrete Fall

In dem konkreten Fall zweifelte an der Authentizität negativer Bewertungen über ihr Unternehmen auf Kununu und forderte deren Löschung. Kununu verlangte einen Nachweis für eine Rechtsverletzung, um die Löschung zu rechtfertigen, den die Arbeitgeberin jedoch nicht erbrachte. Die negativen Bewertungen blieben daher bestehen. Stattdessen bat Kununu den Nutzer, der die Bewertung verfasst hatte, um Beweise für deren Echtheit, woraufhin dieser anonymisierte Tätigkeitsnachweise einreichte.

Das Landgericht Hamburg wies den Antrag der Arbeitgeberin auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Löschung der Bewertung zurück. Das Gericht war überzeugt, dass die anonymisierten Nachweise ausreichten, um die Echtheit der Bewertung zu belegen (Beschluss vom 08.01.2024, Aktenzeichen 324 O 559/23).

Ein Urteil, dass die Arbeitgeberin nicht auf sich sitzen lasse wollte. Sie konnte sich mit ihrer Beschwerde erfolgreich durchsetzen, wodurch das OLG Hamburg nun zu dem Urteil kam, dass die Anonymität des bewertenden Individuums aufgehoben werden könne und bei Zweifeln an der Echtheit die Bewertung dauerhaft gelöscht werden müsse.

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Kununu möchte die Identität seiner Nutzer:innen schützen

Kununu hat angekündigt, das Eilurteil zu überprüfen, da es einen klaren Widerspruch zur etablierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sieht. Dies wird voraussichtlich zu einem Hauptverfahren führen. Die Verantwortlichen stützen sich auf die Auffassung des Bundesgerichtshofs, dass anonyme Bewertungen akzeptabel sind und anonymisierte Unterlagen bei Bedarf als ausreichender Nachweis dienen können.

Aktuell plant Kununu nicht, eine Klarnamenpflicht einzuführen oder solche Informationen im Rahmen der Bewertungsprüfung preiszugeben. Ein ausstehendes Urteil wird die bevorstehende Überprüfung der Entscheidung begleiten. Dies könnte die Arbeitsweise von Kununu und anderen Bewertungsportalen beeinflussen, insbesondere hinsichtlich der Wahrung der Anonymität der Nutzer, zu der sie derzeit verpflichtet sind.