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Robert Habeck: So ist das Gehalt des Vizekanzlers

Welches Einkommen hat eigentlich unser Vizekanzler und Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz? Hier erfährst du, wie viel Robert Habeck verdient.

Vizekanzler und Bundesminister Robert Habeck.
© IMAGO/dts Nachrichtenagentur

Über Gehalt sprechen: Ist das erlaubt?

In vielen Arbeitsverträgen gibt es eine Klausel, die den Arbeitnehmern verbietet, über das Gehalt zu sprechen. Aber ist das überhaupt rechtens? Wir klären auf!

Robert Habeck ist Mitglied der Partei „Bündnis 90/Die Grünen“ und bekleidet die Position des Vizekanzlers sowie des Bundesministers für Wirtschaft und Klimaschutz. Doch wie hoch ist eigentlich das Einkommen des Politikers? Auf seiner Website gibt er transparent Auskunft über sein Gehalt. Wie hoch es genau ausfällt, erfährst du hier.

So hoch ist das Gehalt von Robert Habeck

Das monatliche Amtsgehalt eines Bundesministers wie Robert Habeck beträgt 15.547,87 Euro brutto. Hinzu kommen eine monatliche Dienstaufwandsentschädigung von 306,76 Euro, eine allgemeine Stellenzulage von 30,68 Euro und ein variabler Ortszuschlag von mehr als 1200 Euro, der sich bei Habeck ergibt. Insgesamt erhält Habeck also monatlich ein festes Gehalt von ungefähr 17.000 Euro brutto für seine Tätigkeit als Bundesminister.

Da Robert Habeck sowohl in seiner Funktion als Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz als auch als Mitglied des Deutschen Bundestages aktiv ist, bezieht er neben seiner Ministervergütung auch eine Abgeordnetenentschädigung sowie eine Kostenpauschale. Seitdem beläuft sich die monatliche Abgeordnetenentschädigung 5.147,51 Euro. Die Kostenpauschale beträgt 3.437,54 Euro. In Summe erhält Robert Habeck als Vizekanzler und Bundesministers monatlich ein Brutto-Gehalt von 25.585,08 Euro.

Auf diese Leistungen hat Robert Habeck auch Anspruch

Die Bundesminister:innen genießen als Mitglieder:innen der Bundesregierung weitere Vergünstigungen. Dazu zählt die Möglichkeit, eine Amtswohnung zu beziehen. Außerdem erhalten sie Tagegelder für dienstliche Aktivitäten außerhalb des Regierungssitzes sowie Reisekostenerstattungen. Außerdem steht ihnen die exklusive und uneingeschränkte Nutzung eines ihnen zugewiesenen Dienstfahrzeugs zu.

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