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Kindergeldnummer herausfinden: So einfach geht es

Wer die Kindergeldnummer für das Ausfüllen eines Antrags braucht, aber diese nicht gerade zur Hand hat, hat oft das Nachsehen. Dabei kann man sie rasch ermitteln.

Eine Frau sitzt mit einem Kleinkind am Tisch und schaut sich ein Dokument an.
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Wenn du deine Steuererklärung vorbereitest oder dein Kind in der Kindertagesstätte anmelden möchtest, wird die sogenannte Kindergeldnummer benötigt. Darüber hinaus ist sie zudem wichtig für dringende Rückfragen bei der Familienkasse. Doch kaum ein Elternteil dürfte die Kindergeldnummer auswendig können. Falls du die Nummer nicht griffbereit hast oder sie verlegt hast, kannst du sich schnell und einfach ermitteln. Wie das genau geht, erfährst du hier.

Kindergeldnummer herausfinden: Schau auf den Brief der Familienkasse

Hast du bereits Kindergeld bezogen und Post von der Familienkasse erhalten? Dann findest du die Kindergeldnummer rechts oben unter den Kontaktdaten auf allen Briefen deiner zuständigen Stelle. Wenn du jedoch unterwegs bist und die Briefe nicht bei dir hast, gibt es eine Alternative, um die Abfolge aus Buchstaben und Ziffern herauszufinden.

Kindergeldnummer auf dem Kontoauszug finden

Wenn du deine Bankumsätze online einsehen kannst oder deine Kontoauszüge griffbereit sind, findest du dort die Kindergeldnummer – vorausgesetzt, du hast bereits Zahlungen von der Familienkasse erhalten. Denn die Kindergeldnummer wird üblicherweise als Referenznummer oder Verwendungszweck angegeben.

Online über das Portal der Familienkasse abrufen

Bist du im Online-Portal der Familienkasse registriert? Wenn ja, findest du dort nach dem Einloggen die Kindergeldnummer unter den persönlichen Daten deines Kindes. Sollte das nicht möglich sein, kontaktiere deine Familienkasse telefonisch oder per E-Mail.

Über die Webseite der Bundesagentur für Arbeit kannst du durch Eingabe deiner Postleitzahl die zuständige Stelle und die entsprechenden Kontaktdaten finden. Die Auskunft zur Kindergeldnummer wird normalerweise schriftlich erteilt. Wer im im öffentlichen Dienst arbeitet oder verbeamtet ist, erhält das Kindergeld in der Regel von der Bezügestelle und kann sich bei Fragen dort melden.

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