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Kindergrundsicherung: Wird sie auf das Bürgergeld angerechnet? 

Die Parteien haben endlich eine Vereinbarung zur Kindergrundsicherung getroffen. Doch welche Auswirkungen hat das Bürgergeld-Empfänger:innen?

Die Kindergrundsicherung ist ein zentrales sozialpolitisches Projekt der Regierung. Die Reform zielt darauf ab, Kindern einen verbesserten Schutz vor Armut zu bieten und gleiche Chancen für alle Kinder und Jugendlichen zu schaffen. Allerdings bleibt die Frage offen, wie sich diese Änderungen auf das Bürgergeld auswirken und ob die Kindergrundsicherung darauf angerechnet wird.

Kindergrundsicherung: So könnte sie 2025 aussehen

Gemäß der Website des Bundesfamilienministeriums wurde die Kindergrundsicherung ins Leben gerufen, um das komplexe System der Familienleistungen zu vereinfachen und transparenter zu gestalten. Dabei ist die Einführung der Kindergrundsicherung für das Jahr 2025 geplant. Ein konkreter Gesetzesentwurf wird in den nächsten Wochen erwartet. 

Doch eines ist bis dato ziemlich sicher. Die Kindergrundsicherung soll aus zwei Hauptkomponenten bestehen: Zum einen gibt es den sogenannten Kindergarantiebetrag, der das bisherige Kindergeld ersetzt und jedem Kind in Deutschland eine Grundversorgung gewährleistet, die sein Existenzminimum abdeckt. Dieser Betrag wird in etwa dem aktuellen Kindergeld entsprechen, und abgesehen vom Namen bleiben die Regelungen unverändert.

Auf der anderen Seite haben wir den Kinderzusatzbetrag, der einkommensabhängig ist und vor allem für einkommensschwache Familien gedacht ist. Er ersetzt den bisherigen Kinderzuschlag sowie den Kinderregelbedarf aus Bürgergeld und Sozialhilfe. Je niedriger das Einkommen der Eltern ist, desto höher fällt dieser Zusatzbetrag aus. Sein Ziel ist es sicherzustellen, dass Kinder aus einkommensschwachen Familien zusätzliche Unterstützung erhalten, um soziale Nachteile auszugleichen.

Wird die Kindergrundsicherung auf das Bürgergeld angerechnet?

Die Kindergrundsicherung ist ein neuartiges Konzept, das verschiedene bestehende Leistungen wie das Kindergeld, das Kinder-Bürgergeld und Teile des Bildungs- und Teilhabepakets zusammenführt. Bisher wurde das Kindergeld stets auf den Regelsatz des Bürgergelds für Kinder angerechnet, was zu einer Reduzierung der Gesamthöhe führte.

Durch die Einführung der Kindergrundsicherung wird diese Anrechnung zukünftig abgeschafft. Das Ziel dieses Schrittes ist es, eine ganzheitlichere Unterstützung für Kinder zu gewährleisten und die finanzielle Belastung von Familien zu mildern.

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In Deutschland wird zunächst jedem Kind der Kindergarantiebetrag ausgezahlt. Erst danach erfolgt die Berücksichtigung der Familieneinkommen, was sich auf die Höhe des Kinderzusatzbetrags auswirkt. Die Kindergrundsicherung wird die Bürgergeldsätze der Eltern nicht beeinflussen, wie die Frankfurter Rundschau berichtet. 

Beide Leistungen sind separat, und das Bürgergeld der Eltern bleibt unabhängig von der Kindergrundsicherung. Familien, die Bürgergeld erhalten, werden also nicht weniger Geld bekommen, nur weil die Kindergrundsicherung eingeführt wird.

Quellen: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, gegen-hartz.de