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Vorsicht: Auf diese 7 Renten-Irrtümer solltest du nicht hereinfallen

Die Rente betrifft jeden – im Zusammenhang mit dem Ruhestand gibt es immer noch einige Unklarheiten, die sich hartnäckig halten. Doch was steckt dahinter? Wir haben sieben Rentenirrtümer für euch unter die Lupe genommen.

Seniorenpaar aus Pappe und Geld liegt im Hintergrund
© Getty Images/Luisella Sem / EyeEm

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2. Renten-Irrtümer: Die Witwenrente erhalten nur Frauen

Über Jahrzehnte hinweg hält sich bei vielen Menschen hartnäckig die Annahme, dass ausschließlich Frauen einen Anspruch auf Witwenrente haben. Doch das ist natürlich vollkommener Schwachsinn. Denn selbstverständlich können auch Männer hierzulande eine Witwenrente erhalten. Diesen Umstand haben sie einer Reform des Rentenrechts für Hinterbliebene in den 1980er-Jahren zu verdanken. Doch so einfach erhalten Ehepartner*innen die Witwenrente dann doch nicht. Damit das Geld fließt, muss der verstorbene Partner bzw. die verstorbene Partnerin mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt haben. Ist das nicht der Fall, erhält die hinterbliebene Person auch keine Witwenrente. 

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