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Corona-Lockerungen ab 20. März: Keine 2G-Regel & Ende der Maskenpflicht?

In einem Monat werden die Coronamaßnahmen aufgehoben. Wird somit auch Maskenpflicht im Supermarkt aufgehoben?

Corona-Lockerungen Maske
Die Corona-Lockerungen im März könnte vieles verändern. Foto: Getty Images/ SimonSkafar

Die skandinavischen Länder sowie Großbritannien sind frei von coronabedingten Lebenseinschränkungen. So gibt es dort weder die Pflicht, eine Maske zu tragen, noch sind Kontaktbeschränkungen notwendig. Heute am 16.02.2022 könnte es auch in Deutschland so weit sein, denn Bund und Länder diskutieren über eine stufenweise Lockerung. Demnach sollen ab dem 20. März „die weitreichenden Einschränkungen des gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebens schrittweise zurückgenommen werden“. Was die Corona-Lockerungen für uns bedeutet liest du hier.

Was dürfen wir nach dem Corona vorbei ist?

Im Frühling sollen einige Dinge erlaubt sein, die wir uns heute nur träumen können.

  • Private Partys sind mit bis zu 20 Gäst:innen möglich.
  • Sollten Ungeimpfte unter den Gäst:innen sein, sollten Zusammenkünfte auf zwei Personen beschränkt sein.
  • Discotheken und Clubs werden wieder öffnen (2 G Plus-Regelung greift hier)

Reisen in Deutschland: Diese Regeln gelten nach Corona-Lockerung

Aktuell gilt in Deutschland im gesamten Nah- und Fernverkehr sowie bei Flugreisen innerhalb Deutschlands die 3G-Regel. Bedeutet: Um einer dieser Transportmittel benutzen zu dürfen, musst du entweder geimpft, genesen oder getestet sein. Außerdem ist das Tragen einer Maske Pflicht. Falls Bund und Länder zum 20. März wirklich stufenweise lockern, könnte diese Corona-Regel abgeschafft werden, die Maskenpflicht würde aber nach wie vor beibehalten.

Und auch in der Tourismusbranche könnte sich einiges ändern. Derzeit darf man in Hotels und anderen touristischen Unterkünften nur übernachten, wenn man zweifach geimpft ist. In einigen Bundesländern gilt sogar die 2G-Plus-Regel. Laut dem Beschlussentwurf dürfen ab dem 4. März auch wieder Ungeimpfte oder Genesene mit einem tagesaktuellen Test in Hotels und Co. nächtigen. 

Soll die Maskenpflicht beibehalten werden?

Laut der Ministerpräsident:innen soll die Maskenpflicht an allen öffentlichen Orten beibehalten werden. Gerade in Schulen und am Arbeitsplatz ist das laut Saskia Esken von der SPD besonders wichtig. Sie ordnet zudem tägliche Corona-Tests an.

Noch ist nicht klar, wie die Regelungen genau im Frühling 2022 aussehen werden. Es deutet aber alles darauf hin, dass wir weiterhin die Schutzmaßnahmen einhalten werden: Tägliche Tests und eine Maskenpflicht werden bestehen bleiben. Die Ministerpräsident:innen nennen diese die „Basisschutzmaßnahmen“ gegen das Virus.