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Krankschreibung nach Kündigung: In diesem Fall darf der Chef dein Gehalt einbehalten

Wer sich nach der Kündigung krankschreiben lassen möchte, muss mit Konsequenzen rechnen. Lies hier, warum du eventuell ohne Gehalt auskommen musst.

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© IMAGO/Westend61

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Viele Arbeitnehmer:innen sind, nachdem sie ihr Kündigungsschreiben eingereicht oder erhalten haben, zunächst erstmal krankgeschrieben. Selbstverständlich lässt sich darüber streiten, inwiefern das so richtig ist, allerdings kommt diese Situation auch nicht immer ohne verheerende Folgen aus. Denn wer sich nach einer Kündigung krankschreiben lässt, riskiert, dass der Chef oder die Chefin das Gehalt für diesen Zeitraum einbehält. In diesem Artikel verraten wir dir, was du darüber wissen musst.

In diesem Fall kann die Krankschreibung nach der Kündigung dein Gehalt kosten

Wenn du dich direkt nach deiner Kündigung krankschreiben lässt oder bereits aus deinem Kündigungsschreiben ersichtlich wird, dass du danach nicht mehr zur Arbeit zurückkehren wirst, kann sich das negativ auf dein Gehalt auswirken. Der springende Punkt besteht jedoch darin, dass du dich tatsächlich für den gesamten Zeitraum bis zur Kündigungsfrist krankschreiben lässt. In diesem Fall muss dein:e Arbeitgeber:in dir nämlich kein Gehalt mehr zahlen.

Das entschied zuletzt zumindest das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein. In diesem Fall hatte eine Frau ihr Arbeitsverhältnis gekündigt und direkt im Anschluss auch um die Zusendung der Kündigungsbestätigung und der Arbeitspapiere gesendet. Ab dem Tag der Kündigung blieb sie jedoch der Arbeit fern und reichte in den darauffolgenden Wochen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach der nächsten ein. Der Arbeitgeber lehnte diese Krankmeldung jedoch irgendwann ab und verweigerte zudem die Entgeltfortzahlung.

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Sollte man dir den Zeitraum deiner Krankheit nicht glauben, so musst du diesen beweisen können. Foto: IMAGO/Westend61

Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein weist die Klage ab

Die Zahlungsklage der Frau hatte zunächst beim Arbeitsgericht Lübeck Erfolg. In zweiter Instanz wies das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein die Klage jedoch ab. Als Begründung für dieses Urteil verwies das Landesarbeitsgericht vor allem auf den hohen Beweiswert von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Denn gerade, wenn diese unmittelbar nach der Kündigung eingereicht werden und zudem auch noch auf den exakten Zeitraum der Kündigungsfrist passen, ist es eher unglaubwürdig, dass die Person tatsächlich über den gesamten Zeitraum krank ist. Das ist auch in diesem Urteil der Fall, weshalb die Zahlungsklage abgewiesen wurde.

Fazit: Der Arbeitgeber muss keine Entgeltfortzahlung mehr leisten

Solltest du dich also unmittelbar nach deiner Kündigung krankschreiben und kannst deine Krankschreibung nicht weiter beweisen, so kann es dir passieren, dass dein:e Arbeitgeber:in keine Entgeltfortzahlung bis zum Ende deiner Kündigungsfrist mehr leistet. In diesem Fall kannst du lediglich versuchen, zu beweisen, dass du in dem angegebenen Zeitraum tatsächlich krank warst.