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Du wurdest gekündigt? In diesen Fällen muss dein Chef dir eine Abfindung zahlen

Wenn ich schon das Unternehmen verlassen muss, dann nur mit einer ordentlichen Abfindung – diesen Gedanken haben viele. Doch wer hat überhaupt Anspruch auf die Zahlung? Wir klären auf.

Frau sitzt nach Kündigung auf Treppe. Sie schaut traurig aus.
© Getty Images/ thianchai sitthikongsak

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Ihr habt gekündigt und fragt euch, wie viel Urlaub euch noch zusteht? Hier erfahrt ihr alles über den Urlaubsanspruch bei einer Kündigung.

Den Arbeitsplatz durch eine Kündigung zu verlieren, ist mehr als bitter. Betroffene sollten das Kündigungsschreiben allerdings nicht einfach so hinnehmen, sondern prüfen, ob ihnen eine Abfindung zu steht. Eine Maßnahme, die sich richtig lohnen kann. Denn insbesondere bei fragwürdigen Kündigungen sind oftmals tausende Euro drin. Wir verraten dir, unter welchen Bedingungen dir eine Abfindung bei einer Kündigung zu steht und wie hoch sie ausfallen kann.

Abfindung bei Kündigung: In diesen Fällen steht sie dir zu

Eines vorweg: In Deutschland besteht kein pauschaler Rechtsanspruch auf eine Abfindung. Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung hast du nur dann, wenn der Arbeitgebende das Arbeitsverhältnis aufgrund betrieblicher Gründe beendet oder dem Mitarbeitenden eine Fortsetzung des Arbeitsvertrags nicht zugemutet werden kann, obwohl dieser einen gerichtlichen Anspruch auf Weiterbeschäftigung hätte.

Doch nicht nur dann können Betroffene nach einer Kündigung eine Abfindung fordern. Laut merkur.de ist eine finanzielle Entschädigung auch in diesen Fällen möglich:

  • bei betriebsbedingten Kündigungen, wenn §1 des Kündigungsschutzgesetzes (KSCHG) greift,
  • bei einem Auflösungsurteil des Arbeitsgerichts, wenn eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar ist (§§9 und 10 KSchG),
  • bei einem Abfindungsvergleich,
  • wenn ein Tarifvertrag greift,
  • wenn ein Sozialplan besteht (Vereinbarung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber) sowie  
    bei einem Nachteilsausgleich für den Arbeitnehmer (§113 Betriebsverfassungesetz)

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So hoch kann die Abfindung nach einer Kündigung ausfallen

Nun wissen wir, dass man bei einer Kündigung unter bestimmten Bedingungen eine Abfindung erhalten kann. Doch wie hoch muss diese ausfallen? Tatsächlich können Betroffene ihre Abfindung im Voraus ungefähr berechnen. Um deine Auszahlung zu berechnen, kannst du pro Beschäftigungsjahr von einem halben bis ein ganzes Monatsgehalt ausgehen.

Hierzu ein Beispiel: Du beziehst ein Gehalt von 3.600 Euro pro Monat und nach rund zehn Jahren wird dein Arbeitsverhältnis betriebsbedingt gekündigt, die Berechnung für deine Abfindung lautet wie folgt: 10 x 3.600 Euro = 36.000 Euro. Berechnest du deine Abfindung auf Basis eines halben Monatsgehalts, erhältst du für deine zehnjährige Unternehemenszugehörigkeit ein Betrag von 18.000 Euro.

Um im Falle einer Kündigung eine noch höhere Abfindung zu kassieren, solltest du das erste Angebot niemals annehmen, sondern dieses mit deinem Chef oder deiner Chefin nochmals verhandeln. Wenn du zudem der Meinung bist, dass die Kündigung nicht rechtens ist, solltest du dir unbedingt einen Anwalt oder eine Anwältin zu Rate ziehen. 

Muss die Abfindung versteuert werden?

Leider bleibt dir von der Abfindung nicht die gesamte Summe. Denn seit dem Jahr 2006 wird die Abfindung vom Finanzamt als übliche Lohnzahlung behandelt und muss dementsprechend auch versteuert werden, wie arbeits-abc.de berichtet. Allerdings fällt sie unter die sogenannten außerordentlichen Einkünfte. Dies bedeutet, dass du die Vorteile der sogenannten Fünftelregelung nutzen kannst.

Wie der Name der Regelung schon vermuten lässt, wird die Abfindung dabei durch ein Fünftel geteilt. Anschließend wird das ausgerechnete Fünftel auf das Jahresbruttogehalt angerechnet und daraus errechnet das Finanzamt den Steuersatz sowie den auf die Abfindung zu zahlenden Steuerbetrag. Dieser wird abschließend mit fünf multipliziert und schon kennst du die zu zahlende Steuer deiner Abfindung, wie arbeitszeit-abc.de berichtet.