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Krankenkassen: Erhöhung des Zusatzbeitrages gilt für Rentner erst ab März

Zum Jahreswechsel haben viele Krankenkassen den Zusatzbeitrag angehoben. Rentner:innen bekommen die Erhöhung allerdings erst später zu spüren. Der Grund.

Eine Gesundheitskarte liegt zwischen Geldscheinen.
© IMAGO/Lobeca

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In der Vorfreude auf den Ruhestand können leicht einige Dinge übersehen werden. Doch was genau ist vor dem Renteneintritt zu beachten?

Zum Jahresbeginn haben zahlreiche Krankenkassen ihre Beiträge angehoben. Im Durchschnitt stiegen die Zusatzbeiträge der gesetzlichen Versicherer um 1,7 Prozent, wobei die Erhöhungen von Kasse zu Kasse variieren. Die Erhöhung der Krankenkassenbeiträge haben Rentner:innen noch nicht zu spüren bekommen. Die Ursache dafür liegt in einer gesetzlichen Regelung, die Senioren entlastet. Alle Details. 

Ab März wird die Krankenkasse für viele Rentner:innen teurer 

Zu Beginn des Jahres wurde der Krankenkassen-Zusatzbeitrag erhöht, jedoch blieb die Rentenzahlung im Januar im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Dies liegt daran, dass sich diese Erhöhung bei gesetzlich versicherten Rentnerinnen und Rentnern erst zwei Monate später auswirkt, wie von der Deutschen Rentenversicherung Bund erklärt wird.

Erst ab März steigt der Zusatzbeitrag für Senioren, was bedeutet, dass sich erst zu diesem Zeitpunkt die monatliche Rentenzahlung verringert. Diese Regelung ist gesetzlich festgelegt, sodass sich Änderungen des Krankenkassenbeitrags sowohl bei Senkungen als auch bei Erhöhungen immer erst zwei Monate später auf die Rentenhöhe auswirken.

Auf dem Kontoauszug können Rentner:innen die gestiegenen Kosten sehen

Auf dem Kontoauszug sehen Betroffene, dass sich die Rentenzahlung aufgrund des Krankenversicherungsbeitrags verändert. Die Rentenversicherung versendet nur in Ausnahmefällen schriftliche Bescheide, zum Beispiel wenn die Rente auf ein anderes Konto überwiesen wird.

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Höhe des Beitrags variiert von Krankenkasse zu Krankenkasse

Die Höhe des gestiegenen Zusatzbeitrags variiert je nach Krankenkasse. Dieser Zusatzbeitrag kommt zum gesetzlich festgelegten allgemeinen Beitragssatz hinzu, der laut „n-tv“ im Jahr 2024 bei 1,7 Prozent liegt. Die meisten Rentnerinnen und Rentner sind in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert und zahlen einen Beitrag, der sich nach ihrem individuellen Einkommen richtet. Laut „n-tv“ ist entscheidend, ob die Rentnerinnen und Rentner freiwillig oder pflichtversichert sind, da die Pflichtversicherung oft deutlich günstiger sein kann als die freiwillige.