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Stundenlohn von mindestens 24 Euro? Diese Stadt zahlt ihn

In Deutschland liegt der Mindestlohn aktuell bei 12 Euro pro Stunde. Doch damit seinen Lebensunterhalt zu bestreiten, ist ziemlich schwer. Ganz anders sieht dies in der Schweiz aus. Dort gibt es bald einen Mindestlohn, der sich sehen lassen kann.

Münzen werden in eine Hand gelegt.
© Getty Images/ma-no

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Der Mindestlohn soll Arbeitskräften ein existenzsicherndes Einkommen ermöglichen. Doch seien wir einmal ehrlich mit 12 Euro pro Stunde (1920 Euro brutto) ist das vielleicht gerade einmal so möglich. Ganz anders sieht das in der Schweiz aus. Dort ist der Mindestlohn schon seit Jahren deutlich höher. Zwei Städte legen nun noch eine Schippe drauf. In welcher Stadt er künftig 24 Euro pro Stunde betragen soll.

In Zürich steigt der Lohn pro Stunde auf  mindestens 24 Euro

Für die Menschen in Zürich und in Winterthur gibt es gute Nachrichten. Denn künftig soll dort niemand mehr weniger als 23,90 Franken pro Stunde (umgerechnet 24,40 Euro) verdienen. Wie der „Tages-Anzeiger“ berichtet, haben am Wochenende rund  69,4 Prozent der Wähler*innen für den höheren Mindestlohn abgestimmt.

Der Mindestlohn stellt etwas mehr als die Hälfte des durchschnittlichen Stundenlohns in den beiden Städten dar. In Zürich verdienen derzeit rund 17.000 Menschen weniger als 23,90 Franken pro Stunde. In Winterthur könnten etwa 3.600 Menschen von dem höheren Stundenlohn profitieren, insbesondere Angestellte in Tieflohnbranchen wie Reinigung, Gastronomie und Einzelhandel.

Schweiz: Erster Mindestlohn auf kommunaler Ebene

Die Abstimmungsergebnisse sind historisch, a zum ersten Mal ein kommunaler Mindestlohn in der Schweiz eingeführt wurde. Zürich und Winterthur sind daher echte Vorreiter. Denn bisher gab es in der Schweiz lediglich auf kantonaler Ebene Mindestlöhne, nämlich in Neuenburg, Jura, Tessin, Genf und Basel-Stadt. Ein landesweiter Mindestlohn existiert in der Schweiz nicht.

Die rechtliche Zulässigkeit der Einführung kommunaler Mindestlöhne ist umstritten. Während das Schweizer Bundesgericht bereits kantonale Mindestlöhne als rechtlich akzeptabel erklärt hat, gibt es bisher keine Entscheidung bezüglich der kommunalen Ebene, so der „Tages-Anzeiger“. Die Gegner*inner der Erhöhung in Zürich hatten im Vorfeld der Abstimmung bereits auf mögliche rechtliche Probleme hingewiesen, heißt es in dem Bericht. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob sie tatsächlich rechtliche Schritte gegen die Einführung des Mindestlohns einleiten werden.

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