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Hundesteuer: Wann man sie nicht zahlen muss

Die Hundesteuer wird von vielen Haltern als lästig und teuer empfunden. Unter welchen Umständen sie nicht gezahlt werden muss, erfährst du hier.

Auf einem Stück kariertem Papier steht das Wort Hundesteuer. Daneben liegt ein Kugelschreiber.
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Die Hundesteuer hat eine über 200-jährige Geschichte. Sie wurde erstmals im Jahr 1810 von König Friedrich Wilhelm III. von Preußen als Teil einer Luxussteuer eingeführt. Seine Überlegung war, dass Personen, die es sich leisten konnten, aus reinem Vergnügen Hunde zu halten, auch zusätzliche Abgaben an den Staat leisten sollten. Obwohl die Luxussteuer heutzutage nicht mehr existiert, bleibt die Hundesteuer als sogenannte Aufwandsteuer bestehen. Wann man sich allerdings von der Hundesteuer befreien lassen kann, erfährst du hier.

Hundesteuer: Was ist das?

Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer, die sich von Stadt zu Stadt unterscheidet und verschiedenen Bedingungen unterliegt. Sie besteuert das Halten von Hunden und gehört zu den Aufwandsteuern. Ähnlich wie viele andere Steuern auch, ist die Hundesteuer eine öffentlich-rechtliche Abgabe, die nicht an eine spezifische Gegenleistung gebunden ist. Ihre Einnahmen dienen zur Deckung der Finanzierung sämtlicher kommunaler Aufgaben.

Wie hoch fällt sie aus?

Die Hundesteuer variiert je nach Stadt und Gemeinde und hängt von der Hunderasse sowie der Anzahl der gehaltenen Hunde ab. In Großstädten ist die Hundesteuer im Vergleich zu kleinen Gemeinden deutlich höher. Besitzer:innen von als gefährlich eingestuften Hunden müssen ebenfalls höhere Beträge entrichten. Es spielt keine Rolle, ob der Hund groß oder klein ist; die Steuer bleibt gleich. Die Höhe der Hundesteuer hängt also von verschiedenen Faktoren ab, darunter die lokalen Regelungen und die potenzielle Gefährlichkeit bestimmter Hunderassen.

Die jährlichen Beiträge für die Hundesteuer belaufen sich in der Regel auf 40 bis 200 Euro. In seltenen Fällen kann die Steuer jedoch höher ausfallen. Es gibt jedoch bestimmte Umstände, unter denen Hundehalter von der Hundesteuer befreit werden können oder zumindest einen reduzierten Beitrag leisten können.

Befreiung von der Hundesteuer – wann ist das möglich?

Eine Befreiung von der Hundesteuer kann für Hunde beantragt werden, die eine wichtige Funktion für einzelne Menschen oder die Allgemeinheit haben.

  • Assistenzhunde, die Menschen mit Behinderungen im Alltag unterstützen – etwa Blindenhunde, Signalhunde für Hörbehinderte und Hunde, die bei eingeschränkter Mobilität helfen. In der Regel ist die Vorlage eines Schwerbehindertenausweises erforderlich, um eine Befreiung von der Hundesteuer zu erhalten.
  • Geprüfte Rettungshunde, wie Mantrailing-Hunde, die versuchen, Vermisste aufzuspüren, Lawinenspürhunde oder Wasserrettungshunde.
  • Herdenschutz-, Hirten- oder Hütehunde
  • Jagdhunde für Forstbeamte, Angestellte im privaten Forstdienst, Forst- und Feldaufseher, sowie Jagdaufseher und Berufsjäger.
  • Hunde, die für geschäftliche Zwecke gehalten werden.

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Was passiert, wenn man die Hundesteuer nicht bezahlt?

Wenn du deinen Hund nicht bei der Gemeinde registrierst, begehst du zwar keine Straftat, aber eine Ordnungswidrigkeit. Dies kann zu Nachzahlungen und Geldstrafen führen, deren Betrag von der jeweiligen Kommune festgesetzt wird. Angesichts der Tatsache, dass viele Deutsche ihre Hunde erst gar nicht bei der Gemeinde anmelden, intensivieren einige Kommunen ihre Kontrollen.

Quellen: Fressnapf, landtiere.de und Deine Tierwelt