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Hunderttausende erhalten Geschenk vom Staat: Wer ab März 2024 Geld bekommt

Ab März wird der Staat erneut manchen Menschen 100 Euro schenken. Denn der Kulturpass soll es auch 2024 geben. Bekommst du das Geld geschenkt?

Eine Person hält einen 100-Euro-Schein in der Hand.
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100 Euro vom Staat als Geburtstagsgeschenk? Klingt viel zu schön, um wahr zu sein. Doch viele Menschen in Deutschland dürfen sich 2024 auf dieses Geschenk freuen. Der Grund dafür: Auch 2024 soll es den sogenannten Kulturpass wieder geben. Wer das Geschenk bekommt, erfährst du hier.

Kulturpass: Staat schenkt Jugendlichen erneut Geld zum Geburtstag

Schon im letzten Jahr stellte der Bund allen Jugendlichen, die 2023 das 18. Lebensjahr erreichten, den Kulturpass zur Verfügung. Nun steht fest: Den Kulturpass wird es auch 2024 wieder geben. Dabei steht dieser in diesem Jahr rund etwa 750.000 jungen Menschen zu, die im Jahr 2006 geboren wurden und somit volljährig werden. Die Bundesregierung hat in einer Pressemitteilung bekanntgegeben, dass der Kulturpass ab März dieses Jahres aktiviert werden kann.

Wer im Januar oder Februar seinen 18. Geburtstag feiert, geht nicht leer aus. Denn laut der Pressemitteilung der Bundesregierung sollen diese die Möglichkeit haben, den Kulturpass nachträglich freizuschalten und somit auch von den kulturellen Angeboten zu profitieren.

Diese Angebote sind enthalten

Das Budget ist nicht ausschließlich für Ereignisse wie Konzerte, Festivals oder Theateraufführungen bestimmt. Es kann ebenso für Aktivitäten wie den Besuch von Kinos, den Einkauf in Musikgeschäften und den Kauf von Büchern in Buchhandlungen genutzt werden. Doch aufgepasst! Online-Händler sind im Kulturpass nicht inbegriffen.

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Kulturpass muss vor der Auszahlung freigeschaltet werden

Um die zusätzliche Auszahlung zu erhalten, ist es erforderlich, den Kulturpass über die Kulturpass-App zu aktivieren. Jugendliche müssen sich in der App registrieren und ihre Identität mithilfe des Online-Ausweises (eID) nachweisen. Nach erfolgreicher Freischaltung steht das Geld zur Verfügung und kann bis zum 31. Dezember 2024 genutzt werden.

Quellen: Bundesregierung.de., Chip.de und shz.de