Verbraucher:innen aufgepasst: Das Bundesfinanzministerium plant eine Reform bei den Steuerklassen. Denn das Steuersystem soll geschlechtergerechter gestaltet werden. Konkrete Änderungen sind dann in zwei Steuerklassen geplant: die 3 und die 5. Alles was du dazu wissen musst, erfährst du hier.
Finanzministerium plant Reform bei Steuerklassen
Um Altersarmut von Frauen vorzubeugen, möchte das Bundesfinanzministerium das Steuersystem reformieren. Die Reform soll dabei die Steuerklassen 3 und 5 betreffen. Konkret solle die für Ehepartner:innen steuermindernde Wirkung des Splittingverfahrens bereits beim monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden. Mit dieser Maßnahme könnte man die höhere Besteuerung in Klasse 5 umgehen. Doch nicht nur das. Durch die Reform würde auch die Verteilung der Steuerbelastung anhand der in der Ehe gemeinsam bezogenen Arbeitslöhne deutlich gerechter werden. Denn damit würde jede:r Ehepartner:in auch nur den Lohnsteueranteil zahlen, den er/sie auch am gemeinsamen Einkommen trägt.
Das Ziel der Reform
Im Koalitionsvertrag heißt es dazu: „Wir wollen die Familienbesteuerung so weiterentwickeln, dass die partnerschaftliche Verantwortung und wirtschaftliche Unabhängigkeit mit Blick auf alle Familienformen gestärkt werden„, berichtet RTL. Wer sich nun über eine Steuerentlastung freut, den müssen wir leider enttäuschen. In Summe müssten Ehepaare und Lebenspartner:innen weiterhin gleich viel Steuern zahlen. Denn durch die Reformierung würde sich nur die Aufteilung der Last zwischen den Partner:innen verteilen. Dementsprechend steigt für den Besserverdienenden die monatliche Lohnsteuerbelastung und für den Geringerverdienenden würde diese wiederum sinken.
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Wann werden die Steuerklassen abgeschafft?
Wann die neue Reform durchgesetzt wird, ist allerdings noch unklar. Die Regierung hat die Reformierung der Steuerklassen 3 und 5 zwar im Koalitionsvertrag vereinbart, jedoch kann sie sich mit der Umsetzung bis zur nächsten Wahl im Herbst 2025 damit Zeit lassen. Laut dem Nachrichtenportal T-Online erarbeite das Finanzministerium aktuell ein entsprechendes Gesetzesänderungspaket. „Die Details der Umsetzung der Koalitionsvereinbarung werden aktuell mit den verschiedenen fachlich betroffenen Gremien von Bund und Ländern abgestimmt“, teilte eine Sprecherin dem Nachrichtenportal mit.
Doch bevor die Kombination der Steuerklassen 3 und 5 wegfallen kann, müssten zuvor erst einmal bestimmte IT-Verfahren von Bund und Ländern geändert werden. „So müssen zum Beispiel neue Datenbanken und Schnittstellen geschaffen und bestehende Daten, die bereits elektronisch an die Finanzverwaltung vom Arbeitgeber übermittelt werden, in das Verfahren mit einbezogen werden“, so die Sprecherin. Darüber hinaus benötige es etwas an Vorlaufzeit, um Arbeitnehmende über die Änderungen zu informieren.