Jedes Jahr aufs Neue muss die Steuererklärung beim Finanzamt abgegeben werden. Eine Angelegenheit, die die meisten von uns nur sehr ungern erledigen. Schließlich ist die Steuererklärung mit viel Aufwand verbunden und zerrt zudem stark an den Nerven. Daher ist es kaum verwunderlich, dass sie bis zum letzten Drücker aufgeschoben wird. Doch Ewigkeiten sollte man sich nicht Zeit lassen. Diese Abgabefristen gelten bei der Steuererklärung.
Steuererklärung: Diese Abgabefrist gilt in diesem Jahr
Aufgepasst in diesem Jahr hast du rund einen Monat weniger Zeit, um deine Steuererklärung auszufüllen als noch im Vorjahr. Denn dieses Mal muss sie bis zum 2. Oktober 2023 das Finanzamt erreicht haben (statt 31. Oktober 2022). Natürlich gibt es auch hier wieder eine Ausnahme. Wer bei seiner Steuererklärung Unterstützung von einem Steuerberater bzw. einer Steuerberaterin oder einem Lohnsteuerhilfeverein bekommt, kann sich mit der Abgabe bis zum 31. Juli 2024 Zeit lassen.
In beiden Fällen solltest du die Abgabefrist in deinen Kalender eintragen. Denn wer die Abgabe verpennt, muss mit einem Verspätungszuschlag, Zwangsgeld oder einer Steuerschätzung und Zinsen rechnen.
Kann man die Abgabefrist der Steuererklärung verlängern?
Im Prinzip ist das möglich. Wer die Abgabefrist verlängern möchte, sollte sich allerdings rechtzeitig darum kümmern und schriftlich oder mündlich eine Fristverlängerung beim zuständigen Finanzamt beantragen. Bei der Beantragung solltest du zugleich auch einen alternativen Abgabetermin nennen. Damit die Verlängerung auch genehmigt wird, sind gute Gründe notwendig.
Eine Fristverlängerung wird zum Beispiel dann gewährt, wenn relevante Unterlagen fehlen oder die Steuererklärung wegen einer längeren Krankheit nicht bearbeitet werden konnte. Doch eines solltest du immer im Hinterkopf behalten: Anspruch auf eine Verlängerung besteht in Deutschland nicht, heißt es laut der Stuttgarter Zeitung.
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Wer muss eine Steuererklärung abgeben?
Einige Steuerzahler:innen in Deutschland sind dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Juristisch wird dies auch als Pflichtveranlagung bezeichnet. Von dieser Pflicht ist man betroffen, wenn diese Bedingungen zutreffen:
- Wenn du 2022 weitere Einkünfte von mehr als 410 Euro neben Ihrem Arbeitslohn hatten, beispielsweise aus einer Vermietung.
- Sie Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen-, Kranken-, Eltern- oder Kurzarbeitergeld von mehr als 410 Euro erhalten haben.
- Du hattest im vergangenen Jahr steuerpflichtige Einkünfte, die noch nicht versteuert wurden, etwa aus selbstständiger Arbeit.
- Du bist zu einer Steuererklärung verpflichtet, wenn du in der Steuerklasse 6 besteuert wirst.
- Gleiches gilt übrigens auch, wenn du verheiratet bist und gemeinsam mit deinem Partner bzw. deiner Partnerin zusammenveranlagt bist und ihr die Steuerklasse 3 und 5 oder 4 mit Faktor kombinieren.
In den meisten anderen Fällen bist du allerdings nicht pflichtveranlagt. Konkret bedeutet dies: Die Abgabe der Steuererklärung ist freiwillig. Damit drohen dir auch keine Sanktionen, wenn du die Frist verpassen solltest.