Veröffentlicht inGeld

Mit diesen cleveren Tipps beschleunigst du die Bearbeitungszeit deiner Steuererklärung

Das neue Jahr ist gerade einmal einige Wochen alt und schon steht sie wieder an: die Steuererklärung. Mit diesen Tipps erhältst du die Rückzahlung vom Finanzamt besonders schnell.

Frau sitzt an ihrer Steuererklärung
Mit ein paar cleveren Tipps kann man die Bearbeitungszeit der Steuererklärung verkürzen. Foto: Getty Images/ fizkes

Jedes Jahr aufs Neue muss die Steuererklärung beim Finanzamt abgegeben werden. Nachdem alle Anlagen ausgefüllt worden sind und die Dokumente sich auf dem Weg zum Finanzamt befinden, stellen sich viele die Frage, wie lange man auf die Steuererstattung warten muss. Wer monatelanges Warten vermeiden möchte, sollte nun die Ohren spitzen. Denn wir haben ein paar Tipps im Repertoire, mit denen du die Bearbeitungszeit deiner Steuererklärung beschleunigst. 

Mit diesen Tipps kannst du die Bearbeitung der Steuererklärung beschleunigen

Bereits beim Ausfüllen der Steuererklärung fragen sich viele, ob man die Steuererstattung beschleunigen kann. Das geht in der Tat. Denn was viele nicht wissen: Wann das Geld auf dem Konto eintrifft, haben all jene, die eine Steuererklärung abgeben müssen, in gewisser Weise selbst in der Hand. Mit folgenden Kniffen lässt sich die Bearbeitung beschleunigen:

1. Frühe Abgabe der Steuererklärung senkt Wartezeit

Du möchtest vom Finanzamt schnell dein Geld aufs Konto überwiesen bekommen, dann solltest du deine Steuererklärung so schnell wie möglich abgeben. Denn was viele nicht wissen: Je früher man die Unterlagen abgibt, desto schneller kommt in der Regel auch der Bescheid. Finanzbeamt:innen bearbeiten die Erklärungen nämlich nach Eingang. Die Steuererklärung, die zuerst im Postfach angezeigt wird, wird dementsprechend auch als Erstes bearbeitet.

2. Bearbeitung der Steuererklärung beschleunigen: Reiche sie über Elster ein

Darüber hinaus gilt: Steuererklärungen, die über Elster an das Finanzamt übermittelt wurden, werden bevorzugt bearbeitet, wie der Lohnsteuerverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. berichtet. Erklärungen, die per Post das Finanzamt erreichen, werden in der Regel erst später bearbeitet.

3. Quittungen und Nachweise griffbereit haben

In manchen Fällen kommt es vor, dass das Finanzamt bei Angaben noch Nachfragen hat. Damit du auf diese schnellstmöglich reagieren kannst, solltest du alle Nachweise, Quittungen und Belege griffbereit halten. Denn erst, wenn diese dem Finanzamt vorliegen, kann die Steuererklärung final bearbeitet werden.

Steuerbescheid kommt frühestens Ende März

Wenn du deine Steuererklärung bereits im Januar abgegeben hast, bedeutet dies allerdings nicht, dass du deine Rückerstattung auch schon im Februar erhältst. Denn in der Regel bearbeiten Finanzbeamt:innen die Steuererklärungen erst ab dem 1. März. Daher kann der Steuerbescheid erst frühestens Ende März im Briefkasten liegen.