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Mit diesem Trick kommst du an eine kostenlose Schufa-Auskunft

Eine Schufa-Auskunft benötigt jeder in seinem Leben einmal. Wir verraten dir, wie du sie ganz einfach kostenlos beantragen kannst.

Stempel mit der Aufschrift Schufa
© IMAGO / U. J. Alexander

Handy von der Steuer absetzen – es kann so einfach sein

Möchte man das Handy von der Steuer absetzen, braucht es einen triftigen Grund.So muss das besagte Gerät beruflich genutzt werden. Freiberufler, Journalisten und Makler haben zudem die besten Chancen.

In fast jeder deutschen Stadt muss man sie jedem potenziellen Vermieter bzw. jeder potenziellen Vermieterin vorzeigen, um eine Chance auf eine Wohnung zu haben: die Schufa-Auskunft. Denn sie zeigt die Bonität und somit Zahlungsfähigkeit und -zuverlässigkeit des Mieters bzw. der Mieterin an. Doch das Schreiben ist nicht gerade billig. Das Geld kannst du dir sparen. Denn wir verraten dir, wie du eine kostenlose Schufa-Auskunft bekommst.

Schufa: Was ist das?

Bei der Schufa Holding AG handelt es sich um die größte Wirtschaftsauskunftei Deutschlands, die abgekürzt für „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“ steht. Sie überprüft die Bonität oder Kreditwürdigkeit von Personen, Unternehmen oder auch Staaten.

Die hierfür benötigten Daten bezieht sie dabei aus öffentlichen Quellen wie beispielsweise dem Handelsregister, dem Bundesanzeiger oder dem Schuldenverzeichnis der Amtsgerichte. Darüber hinaus arbeitet die Schufa mit verschiedenen Vertragspartnern zusammen, die ihr kreditrelevante Informationen regelmäßig zu spielen. Zu diesem Netzwerk gehören unter anderem:

  • Banken und Sparkassen
  • Kreditkartenorganisationen
  • Unternehmen im stationären oder Onlinehandel
  • Telekommunikationsgesellschaften
  • Energieversorger
  • Inkassounternehmen

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Welche Informationen liefert die Schufa-Auskunft?

Im Rahmen der Schufa-Auskunft prüft die Schufa deine Kreditfähigkeit und Kreditwürdigkeit. Grundlage hierfür bilden deine rechtlichen, persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse. Ob du deinen Zahlungsverpflichtungen auch zuverlässig nachkommst, ermittelt die Schufa anhand deiner Zahlungshistorie. Hierfür werden sämtlich positiven und negativen Einträge überprüft und ausgewertet. Dazu zählen unter anderem:

  • Aktuelle als auch frühere Anschriften inklusive Einzugsdatum
  • Informationen über Kontoeröffnungen, laufenden Verträge und Kredite
  • Daten zu Mahn- oder Inkassoverfahren
  • Insolvenzen
  • Offene als auch bereits erledigte Forderungen

Schufa-Auskunft kostenlos beantragen: So funktioniert’s 

Was viele nicht wissen: Einmal im Jahr kann man die Schufa-Auskunft kostenlos anfordern. Doch das Bestellformular für die kostenlose Schufa-Auskunft ist auf der Internetseite leider schwer zu finden. Denn diese wimmelt nur so vor Links und Buttons für die kostenpflichtige Abfrage. Um eine kostenlose Schufa-Auskunft zu erhalten, musst du nach dem Begriff „Datenkopie nach Art. 15 DS-GVO“ suchen. Doch diesen zu finden ist nicht ganz einfach. Doch keine Panik. Wir erklären dir, wie du die kostenlose Schufa-Auskunft Schritt für Schritt findest:

  1. Klicke auf der Webseite der Schufa auf den Menüpunkt „Auskünfte“.
  2. Nun öffnet sich eine Seite mit allen kostenpflichtigen Angeboten. Scrolle bis zum Ende der Seite.
  3. Dort findest du den Punkt „Datenkopie (nach Art. 15 DS-GVO)“. Klicke nun auf den Link „Mehr Infos und Bestellung“.
  4. Wähle das kostenlose Angebot aus und klicke auf „Jetzt bestellen“.
  5. Nun tippst du die angeforderten Daten ein – Anrede, Name, Geburtsdatum und Adresse, ggf. auch frühere Adressen oder einen Zweitwohnsitz. Eine Kopie deines Ausweises musst du nicht unbedingt hinzufügen. Am Ende gibst du noch den geforderten Sicherheitscode aus dem grauen Feld an und klickst danach auf den Button „Weiter“.
  6. Anschließend öffnet sich nun eine Seite, auf der du deine Daten nochmals überprüfen kannst. Sollte sich hier ein Fehler eingeschlichen haben, kannst du diesen an dieser Stelle nochmals ausbessern. Stimmen alle Daten, kannst du anschließend auf „Absenden“ klicken.
  7. Nun sendet die Schufa Ihnen die „Datenkopie nach Art. 15 DS-GVO“ zu, die du für deine Selbstauskunft nutzen kannst.