Angesichts der Energiekrise ist bei vielen das eiserne Sparen angesagt. So helfen diverse Haushaltstipps dabei, den einen oder anderen Euro einzusparen. Wer noch mehr Geld sparen möchte, sollte sich seine Steuererklärung mal genauer anschauen. Denn einen Teil der Energiekosten kann man sich über die Steuererklärung wieder zurückholen. Wie das genau funktionieren soll, erfährst du hier.
Strom- und Gaskosten von der Steuer absetzen: So funktioniert’s
Ja, du hast richtig gehört. Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du einen Teil deiner Energiekosten von der Steuer absetzen. Um Geld erstattet zu bekommen, kannst du deine Stromrechnung allerdings nicht einfach an das Finanzamt schicken. Denn in Deutschland können private Ausgaben nicht steuerlich geltend gemacht werden. Bei Arbeitnehmer:innen sieht dies jedoch ein wenig anders aus. Denn sie können sich über die sogenannte Homeoffice-Pauschale in Sachen Strom- und Gaskosten finanziell ein wenig unter die Arme greifen lassen.
Und das kann sich in vielen Fällen richtig lohnen. Denn pro Homeoffice-Tag können 5 Euro angebenden werden. Schöpfst du die 120 Homeoffice-Tage komplett aus, kannst du mithilfe der Steuererklärung eine Rückzahlung von 600 Euro erhalten. Doch aufgepasst! Beachte, dass die Homeoffice-Pauschale in die Werbungskostenpauschale von 1000 Euro einfließt. Das heißt: Wer bei seiner Steuererklärung mehr als 1.000 bzw. 1.200 Euro Werbungskosten angibt, profitiert erst von diesem Steuervorteil.
Wichtig: Auch wenn es die Belegpflicht schon seit Längerem nicht mehr gibt, solltest du auf Nachfrage des Finanzamts die Anzahl der Homeoffice-Pauschale genau benennen und belegen können. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann sich eine Bescheinigung vom Arbeitgeber ausstellen lassen.
Steuererklärung: Arbeitszimmer ist ebenfalls absetzbar
Noch mehr Geld kann man sich über die Steuererklärung zurückholen, wenn man sein komplettes Arbeitszimmer angibt. Denn hier winkt eine Rückerstattung von bis zu 1.250 Euro. Damit du die gewaltige Summe auch aufs Konto überwiesen bekommst, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
So darf das Arbeitszimmer beispielsweise ausschließlich nur für berufliche Zwecke genutzt werden. Doch damit nicht genug. Darüber hinaus muss es räumlich abtrennbar sein – zum Beispiel durch eine Tür. Um das Arbeitszimmer bei der Steuer angeben zu können, muss das Arbeitszimmer zudem der Mittelpunkt des Arbeitsalltages sein.
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Diese Berufsgruppen profitieren eher weniger von dem Steuervorteil
Du siehst: Nur weil man Schreibtisch, Computer und Drucker in einem Zimmer stehen hat, gilt dies in den Augen des Finanzamts noch lange nicht als Arbeitszimmer. Für manche Berufsgruppen bedeutet dies, dass sie von der Steuerregelung nicht profitieren können. Hierzu gehören unter anderem Lehrer*innen und Außendienstleister:innen.
Wer die Voraussetzungen des Finanzamtes allerdings erfüllt, kann noch mehr Geld herausschlagen. Denn neben dem Arbeitszimmer kannst du ebenfalls Mieter, Wasser, Strom, Heizung, Reinigung, Reparatur und generelle Instandhaltung von der Steuer absetzen. Aber auch die Kosten für Büromöbel, Lampen, Teppiche und Renovierung des Arbeitszimmers kannst du steuerlich geltend machen.