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Dürfen Gäste im Hotelzimmer übernachten?

Gäste im Hotelzimmer empfangen – ist das eigentlich erlaubt? Hier erfährst du, welche Regeln gelten.

Gäste Hotel
© Pexels / SHVETS production

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Werde ich beobachtet? In diesem Video zeigen wir dir einen Trick, mit dem du deinen Spiegel im Hotelzimmer testen kannst.

Dürfen meine Freunde eigentlich in meinem Hotelzimmer übernachten? Auf den ersten Blick spricht nichts dagegen, oder? Die Sprecherin des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands Dehoga, Stefanie Heckel ist laut Travelbook jedoch anderer Meinung. Erfahre hier, was eigentlich genaustens erlaubt ist. 

So teuer sind Hotels  

Oft liegen der von dem Unternehmen erlaubte Übernachtungspreis für Businessreisen bei 60 Euro für ein Einzelzimmer und 80 Euro für ein Doppelzimmer, exklusive Frühstück. Wer aktuell in einem Hotel übernachten will, zahlt in Deutschland gesamtdurchschnittlich 92 Euro pro Nacht und Zimmer, Frühstück mit eingerechnet. Einfach mal jemanden bei sich im Hotel übernachten lassen, um Kosten zu sparen klingt nach einer guten Idee? Das solltest du dir jedoch vorher überlegen! 

Frau Hotel
Gäste im Hotel sind nur beschränkt erlaubt. Foto: Pexels / cottonbro studio

Laut Expertin: Übernachtungsgäste im Hotel werden nicht gerne gesehen  

Während tagsüber ein kurzer Besuch erlaubt sein kann, ist es hingegen untersagt, Gäste über Nacht bleiben zu lassen. So kannst du zum Beispiel problemlos tagsüber dein Hotelzimmer deinen Freunden zeigen, wenn du möchtest. Ein übermäßig langer Besuch am Tag ist fragwürdig. 

Laut Aussage von Heckel wäre es definitiv nicht gestattet, dass der Besuch über Nacht bleibt, eine Luftmatratze aufbläst und aus einem bezahlten Doppelzimmer heimlich und unbemerkt ein nicht bezahltes Vier-Personen-Zimmer wird. Dieses Verbot hat auch eine rechtliche Grundlage im deutschen Recht. Gemäß dem Bundesmeldegesetz (BMG) müssen mitreisende Gäste angemeldet werden. 

Ein ähnliches Regelwerk gilt beispielsweise auch für Hotels einer großen Hotelkette. Hier wird den Hotelgästen klargemacht, dass es erlaubt ist, Besucher zu empfangen, jedoch nicht gestattet ist, diese über Nacht bleiben zu lassen. Falls ein Besuch die Nacht im Hotelzimmer verbringt, wird dies bei der Abreise dem Gast in Rechnung gestellt – oft sogar mit einem zusätzlichen Aufschlag auf den Grundpreis. Wenn weitere Personen den Aufenthalt teilen möchten, wird ein entsprechender Zuschlag erhoben, wie von einem Unternehmenssprecher mitgeteilt. Zusätzlich muss sich der fremde Gast vor Betreten des Zimmers an der Rezeption anmelden.