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In diesen 2 Fällen, musst du die Polizei nicht bei dir zu Hause hereinlassen

Klingelt die Polizei an der Tür, ist das zunächst ein großer Schock. Doch wie muss ich mich eigentlich verhalten, wenn sie darum bittet hereingelassen zu werden? Ob sich die Polizei Zutritt in deine eigenen vier Wände verschaffen darf, erfährst du jetzt. 

Polizistin
© Getty Images/ Eduard Goricev / EyeEm

Rechtsfrage: Was darf ich aus dem Hotel mitnehmen?

Seife, Shampoo oder doch den Bademantel? Was darf ich eigentlich aus dem Hotel mitnehmen? Oder ist es grundsätzlich verboten? Wir klären die wichtigsten Fragen.

Ich bin ein absoluter Krimi-Fan und deshalb ist es nicht verwunderlich, dass ich mir schon einmal die Frage gestellt habe, was passieren würde, wenn vor meiner Tür eines Tages die Polizei steht. Aus Respekt würde ich höchstwahrscheinlich alles tun, was sie von mir verlangen. Auch wenn das bedeutet, ihnen Einlass gewähren zu müssen. Doch nicht immer musst oder solltest du dieser Bitte nachgehen. In welchen Fällen, du die Polizei trotz der Bitte nicht in dein Zuhause lassen musst, liest du hier.

Muss ich die Polizei bei mir zu Hause hereinlassen? 

Steht die Polizei vor der Tür, fühlen sich viele Menschen verpflichtet, allen Bitten der Beamt:innen Folge zu leisten. Das gilt auch dann, wenn die Polizei sich Zugang zu den eigenen vier Wänden verschaffen möchte. Doch hast du gewusst, dass du dieser Bitte in einigen Fällen überhaupt nicht nachgehen musst?

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So ist im Bundespolizeigesetz § 45 ganz genau vermerkt, wann man die Polizei zu Hause hereinlassen muss und wann nicht. Damit du dir über die rechtliche Grundlage ein genaueres Bild machen kannst, nennen wir zwei Beispiele, wann man der Polizei kein Eintritt gewähren muss: 

1. Mehrfamilienhaus 

Du lebst in einem Mehrfamilienhaus und plötzlich klingelt bei dir die Polizei. Relativ schnell findest du heraus, dass die Polizei gar nicht zu dir, sondern zu einem Nachbarn oder einer Nachbarin möchte. Hier liegt es bei dir, ob du die Haustür öffnen möchtest oder nicht. 

2. Eigenheim oder Wohnungstür 

Klingelt die Polizei direkt an deiner Haus- oder Wohnungstür, kannst du davon ausgehen, dass die Beamt:innen zu dir möchten. Egal, ob sie dich in einem netten oder bedrohlichen Ton bitten: Sich Zutritt in deine Wohnung oder dein Haus zu verschaffen, ist nur mit einem Durchsuchungsbefehl oder einem Haftbefehl erlaubt.

Polizei Osnabrück
Nicht immer darf die Polizei einfach so in deine vier Wände. Foto: imago images/Fotostand

Und auch wenn du ihnen die Erlaubnis gibst, einzutreten, darf sich die Polizei nur in den Räumen aufhalten, die für dich in Ordnung sind. Durchsuchungen sind dabei strengstens verboten. 

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Ohne deine Erlaubnis: Bei diesen Fällen darf sich die Polizei Zutritt verschaffen 

Es gibt jedoch auch Fälle, bei denen die Polizei nicht deine Erlaubnis benötigt. Das gilt beispielsweise bei Gefahr in Verzug. Haben die Beamt:innen den Verdacht, dass sich in deinen vier Wänden eine Gefahrensituation oder ein Verbrechen abspielt, dürfen sie auch ohne richterlichen Beschluss deine Wohnung oder dein Haus betreten.  

Verweigerst du ihnen trotz Gefahr in Verzug den Zutritt, ist es der Polizei erlaubt, gewaltsam in deine Wohnung zu kommen. Das kann beispielsweise das Aufbrechen der Tür sein. Bestätigt sich der Verdacht nicht und in deinen vier Wänden hat weder ein Verbrechen noch eine Gefahrensituation stattgefunden, zahlt der Staat die Schäden, die während des Einsatzes entstanden sind.