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Missbrauchsklage gegen Nachlass von Michael Jackson abgewiesen

Mitarbeiter der Firmen von Michael Jackson sollen systematisch die Augen davor verschlossen haben, dass der Popstar sich an ihm verging – behauptet das angebliche Missbrauchsopfer Wade Robson. Selbst wenn dem so war, kann er die Firmen aber nicht dafür verklagen, urteilte ein Richter nun.

Michael Jackson in den Neunzigern. © Vicki L. Miller
Michael Jackson in den Neunzigern. © Vicki L. Miller

Die Klage des Choreografen und Tänzers Wade Robson (38) gegen die Firmen von Michael Jackson (1958-2009) ist vor Gericht abgewiesen worden. Ein Richter in Los Angeles entschied am Montag, dass Robson MJJ Productions und MJJ Ventures nicht wegen des angeblichen sexuellen Missbrauchs verklagen kann. Damit spricht sich derselbe Richter für dasselbe Urteil aus, das er auch schon bei James Safechuck (43) letztes Jahr gefällt hatte. Auch er wollte die Firmen Michael Jacksons verklagen.

Robson und Safechuck behaupten, dass sie Ende der 1980er und Anfang der 1990er Jahre von dem Sänger missbraucht wurden, als sie auf seiner Neverland-Ranch wohnten – und, dass die Mitarbeiter Jacksons systematisch die Augen davor verschlossen hätten. Laut des Richters hätten diese aber keine rechtlichen Möglichkeiten gehabt, Jacksons Verhalten zu kontrollieren, da er der alleinige Eigentümer der Firmen gewesen war und „alle Vorstandmitglieder ohne Grund oder Ankündigung“ hätte entfernen lassen können.

Laut „BBC“ urteilte der Richter, dass die Unternehmen keine Beziehung zu Robson gehabt hatten, die eine gesetzliche Verpflichtung für sie begründen würde, ihn vor dem mutmaßlichen Missbrauch zu schützen. Es wird erwartet, dass Robson gegen die Entscheidung Berufung einlegt. Die Vorwürfe von Safechuck und Robson waren auch Thema in der viel diskutierten Dokumentation „Leaving Neverland“.

(mia/spot)