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Gesetzänderung schlägt durch: Das dürfen Supermärkte jetzt nicht mehr tun

Ab Juli 2021 wird ein Gesetz in Kraft treten, auf das viele gewartet haben. Aber wie reagieren die Supermärkte darauf?

Aldi
Aldi ist einer der größten Discounter Europas. Foto: IMAGO / Michael Gstettenbauer

Schon zu Beginn des Jahres 2021 wurde das Gesetz beschlossen: Einwegplastik ist ein Auslaufmodell und es wird ihn bald nicht mehr geben. Ab Juli 2021 wird mehr durchgegriffen. Aldi und Co. haben ab jetzt ein dezimiertes Sortiment.

Gesetzänderung für Einwegplastik – Supermärkte reagieren

Endlich wird das Plastik aus unseren Wohnungen und damit aus unseren Leben verbannt. Denn das Gesetz besagt, dass der Verkauf von Einwegplastik ab Juli für Supermärkte untersagt ist. Mit dieser Gesetzesänderung soll der Umweltverschmutzung entgegengetreten werden. Es dauert nämlich bis zu 5.000 Jahre, um eine Plastikflasche verrotten zu lassen. Außerdem lösen sich hier Mikroplastikpartikel und gelangen in die Umwelt.

Plastikverbot? Kommt das nicht ein bisschen plötzlich?

Nein, das kommt es nicht. Das Gesetz und das Verbot stehen nämlich bereits seit Beginn des Jahres 2021 fest. So hatten die Supermärkte und Discounter Zeit, um sich darauf einzustellen und Plastik zum Auslaufmodell zu machen.

Wir Kund:innen hatten nun ein halbes Jahr Zeit die übrigen Plastikprodukte in den deutschen Supermärkten für einen Spottpreis zu kaufen. Aldi, Rewe, Lidl und Co. haben teilweise sogar gesonderte Regale aufgestellt, in welchen sie die Plastikwaren zur Schau stellten. Ob alles verkauft wurde? Wahrscheinlicht. Dennoch wird es ab Juli verboten sein, Einwegplastik zu kaufen und zu verkaufen. Was die Discounter und Supermärkte mit den übrigen Produkten machen sollen, ist allerdings nicht ganz geklärt.

Das Magazin Chip.de ist sich sicher, dass vereinzelt Verkäufe der Plastikprodukte weitergehen werden. Dies ist sogar sehr sinnvoll, um Müll zu reduzieren.

Was passiert, wenn man trotzdem Plastik verkauft?

Ab dem 3.Juli ist der Verkauf von Plastik zwar keine Straftat, aber immerhin eine Ordnungswidrigkeit. Diejenigen, die dennoch Besteck und Teller, Trinkhalme, Wattestäbchen, Luftballon-Halter, Rührstäbchen oder Styroporgeschirr aus Einwegplastik verkaufen, müssen eine Geldstrafe zahlen.

Was ist die Alternative zu Plastik?

Die Alternativen zu Einwegplastikprodukten ist so vielfältig, dass sie fast nicht zu zählen sind: Bambus, Papier, Baumwolle, Glas oder sogar wiederverwendbares Plastik stehen auf der Liste.