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Diese Corona-Kategorien für Urlaubsländer gibt es

Portugal gilt seit heute als Virusvariantengebiet. Doch welche Corona-Kategorien für Urlaubsländer gibt es überhaupt? Und welche Regelungen gelten jeweils bei der Wiedereinreise?

Die Metropolregion Lissabon gilt als Virusvariantengebiet. © ESB Professional/shutterstock.com
Die Metropolregion Lissabon gilt als Virusvariantengebiet. © ESB Professional/shutterstock.com

In einigen Ländern steigen die Corona-Fallzahlen wieder. So gelten zum Beispiel Portugal und Russland wegen der starken Verbreitung der Delta-Variante seit dem 29. Juni als Virusvariantengebiete. Für beide Länder gelten damit verschärfte Einreiseregeln. Insgesamt unterscheidet das Robert Koch-Institut (RKI) vier Kategorien von Corona-Risikogebieten:

Hochinzidenzgebiete

In diesen Gebieten werden besonders hohe Fallzahlen vermeldet. Liegt der Inzidenzwert über 200, gab es also mehr als 200 Neuinfizierte pro 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen, zählen diese Länder dazu. Unter bestimmten Bedingungen können aber auch Regionen und Länder unter dieser Marke als Hochinzidenzgebiete gelten. Unter anderem fallen derzeit Ägypten, die Malediven oder Sri Lanka in diese Kategorie.

Virusvariantengebiete

In diesen Gebieten haben sich hochansteckende Varianten des Coronavirus stark ausgebreitet. Neben Portugal und Russland fallen derzeit auch Großbritannien und Nordirland sowie die britischen Überseegebiete darunter.

„Einfache“ Risikogebiete

Als „einfache“ Risikogebiete gelten Regionen oder Länder, die einen Inzidenzwert von mehr als 50 aufweisen. Im Moment gehören dazu die Türkei sowie unter anderem vereinzelte Regionen in Frankreich, Kroatien, Schweden oder Spanien.

Nicht mehr Risikogebiete

Diese Gebiete waren zuvor Risikogebiete, wurden aber wegen sinkender Corona-Infektionszahlen wieder von der Liste gestrichen. Dazu zählen zum Beispiel Dänemark, Slowenien oder die Niederlande.

Welche Regelungen gelten bei der Rückkehr?

Reise-Rückkehrer aus den „einfachen“ Risikogebieten müssen sich spätestens 48 Stunden nach der Einreise testen lassen. Sie müssen sich zudem in häusliche Quarantäne begeben. Diese kann bei Vorlage eines negativen Tests und eines Genesenen- oder Impfnachweises vorzeitig beendet werden.

Bei der Rückkehr aus Hochinzidenz- und Virusvariantengebieten muss der Test bereits vor der Einreise erfolgen und darf nicht älter als 48 Stunden sein. Ist man aus einem Hochinzidenzgebiet zurück in Deutschland, muss man sich erneut testen lassen – allerdings frühestens fünf Tage nach der Einreise. Nach Aufenthalt in einem Virusvariantengebiet muss man sich 14 Tage in Quarantäne geben. Diese kann nicht vorzeitig beendet werden.

Außerdem müssen sich Einreisende vor ihrer Ankunft in Deutschland digital anmelden und den Nachweis bei der Einreise dabei haben.

(rto/spot)