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Urlaubsanspruch bei Jobwechsel: Musst du auf deinen geliebten Sommerurlaub verzichten?

Bei einem Jobwechsel hast du nicht immer einen Urlaubsanspruch, denn wie viel Urlaub dir noch zusteht, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

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Urlaubsanspruch bei Jobwechsel: So viel Urlaub steht dir zu. Foto: Gettyimages/Faraonss

Stell dir vor, du wolltest deinen gesamten Urlaub im Sommer nehmen, um dir den langersehnten Traum einer längeren Reise erfüllen zu können. Doch bevor es dazu kommt, ändern sich die Umstände und du wechselst deinen Job. Vermutlich fragst du dich nun, ob du deine Reisepläne dennoch in die Tat umsetzen kannst, oder ob dir dein neuer Arbeitgeber einen Strich durch die Rechnung machen wird. Damit du dich bei deinem nächsten Jobwechsel entspannt zurücklehnen kannst, erklären wir dir hier, welchen Urlaubsanspruch du bei einem Jobwechsel hast.

Da das Thema gar nicht so leicht zu verstehen ist, verdeutlichen wir es dir an drei Beispielen, die zeigen, was zu tun ist und wie viel Urlaub dir noch zusteht.

Wie viel Urlaub steht dir zu?

Ein Blick in deinen Arbeitsvertrag verrät dir, wie viele Urlaubstage dir im Jahr zustehen. Das sind nach dem Bundesurlaubsgesetz bei einer sechstägigen Arbeitswoche mindestens 24 Tage – bei einer 5-Tage-Woche sind es 20. Du kannst also vorab schon einmal grob einschätzen, wie viele Urlaubstage noch offen sind. Häufig hast du sogar um die 30 Tage, und damit etwas mehr als gesetzlich vorgeschrieben. Diese Urlaubstage kannst du rein theoretisch zu jedem beliebigen Zeitpunkt nehmen – sofern sie von deinem Chef oder Chefin genehmigt werden.

Auch einer längeren Reise steht im Grunde nichts im Weg. Außer, dass du sechs Monate in einem Unternehmen gearbeitet haben musst, um den gesamten Jahresurlaub auf einen Schlag nehmen zu können. Bis dahin stehen dir ungefähr zwei Tage pro Monat zu. Es wird also bereits an dieser Stelle deutlich, dass dich das Ganze etwas komplizierter gestaltet. Eines können wir dir jedoch versichern: Verloren gehen deine Urlaubstage nicht.

Urlaubsanspruch bei Jobwechsel: Macht dir dein neuer Arbeitgeber einen Strich durch die Rechnung?

3 Beispiele: So viel Urlaub steht dir wirklich zu

Leider kannst du von deinen Urlaubstagen nicht einfach alle Tage abziehen, die du bereits genommen hast und die restlichen zu deiner neuen Arbeitsstelle mitnehmen – zumindest nicht immer. Einen Anspruch auf die Mitnahme hast du dennoch. Daher erklären wir dir jetzt, wie du deiner Traumreise ein Stück näher kommst.

1. Beispiel: Du beginnst deinen neuen Job mitten im Jahr

Selten fängst du deinen neuen Job zum ersten Januar an, sondern irgendwann Mitte des Jahres, zum Beispiel zum ersten Juni. In diesem Fall hast du noch fünf Monate in deinem alten Job gearbeitet, bevor du mit dem neuen startest. Du hast also bei deinem alten Chef einen Urlaubsanspruch von 5/12 deines Jahresurlaubs. Wechselst du dann die Arbeitsstelle, kannst du einen anteiligen Urlaubsanspruch bei deinem neuen Job erwerben. Dieser beträgt dann 1/12 deines Jahresurlaubs für jeden ganzen Monat, den du dort tätig bist. Nach einem halben Jahr kannst du auch dort wieder deinen gesamten Urlaub nehmen.

2. Beispiel: Du hast bei deinem neuen Job weniger Urlaubstage

Du hast bereits sechs Monate bei deinem alten Arbeitgeber gearbeitet? Dann könntest du jetzt deinen gesamten Jahresurlaub beantragen. Verständlicherweise möchtest du diesen dann auch gerne in deinem neuen Job nehmen. Sofern du also deinen Urlaub nicht in deinem alten Job genommen hast und dir dieser beim Verlassen des Unternehmens nicht ausbezahlt wurde, steht er dir auch in deinem neuen Job zu. Dabei gibt es jedoch einen Haken.

Mal angenommen, du hast noch zehn Tage deines Urlaubs über, dann hast du einen Anspruch auf anteiligen Urlaub. Jedoch nur dann, wenn dein:e neue:r Chef:in auch mehr als 20 Tage Urlaub im Jahr gewährt. Hast du also bei beiden Jobs die gleiche Anzahl an Urlaubstagen, dann stehen deine Chancen verdammt gut. Ist das nicht der Fall, wirst du sehr wahrscheinlich etwas weniger Urlaub haben.

Dir raucht bereits der Kopf und so richtig hast du immer noch nicht verstanden, ob du jetzt einen Urlaubsanspruch bei einem Jobwechsel hast? Dann können wir dich an dieser Stelle beruhigen. Am Ende des Artikels wirst du das Ganze verstanden haben und kannst schon einmal die Webseiten nach günstigen Flügen durchstöbern können. Außerdem haben wir noch einen kleinen Tipp für dich, der dir das Ganze etwas erleichtern wird.

Wmn Tipp: Damit du bei deinem neuen Chef oder Chefin vorweisen kannst, wie viele Urlaubstage du noch mitbringst, bitte deinen ehemaligen Arbeitgeber, dir eine Urlaubsbescheinigung auszustellen. Diese kannst du dann im neuen Job vorlegen. Sie gibt Auskunft darüber, welchen Urlaub du bereits genommen hast und wie viele Tage dir noch zustehen.

Auch interessant: Falls du mit deinem alten Chef oder Chefin nicht im guten auseinandergegangen bist, erfährst du hier, was du bei einem schlechten Arbeitszeugnis tun kannst und was die Formulierungen in deinem Arbeitszeugnis bedeuten.

3. Beispiel: Du hast bei deinem alten Chef alle Urlaubstage genommen

Der Sommer ist vorbei, du hast deine Reise bereits gemacht und wechselst dann deinen Job. In diesem Fall hättest du deinen gesamten Jahresurlaub bereits genommen, bevor du bei deiner neuen Arbeitsstelle anfängst. So hättest du keinen bezahlten Urlaub mehr bei deiner neuen Arbeitsstelle. Dir würde somit erst mit Beginn des neuen Kalenderjahres wieder Urlaub zustehen.

Falls du die Gesetzeslage noch einmal in Ruhe durchlesen willst, findest du sie im Bundesurlaubsgesetz, kurz BUrlG. Hier ist genau festgelegt, welchen Urlaubsanspruch du bei einem Jobwechsel hast und welche Ausnahmen es gibt. Für dich bedeutet das somit: Du hast die Wahl, deinen Urlaub auf den neuen und alten Job aufzuteilen, den gesamten Urlaub vor deinem Wechsel zu nehmen oder bei deinem neuen Arbeitgeber. Hier kann es jedoch sein, dass sich dein Urlaub etwas verkürzen wird. Außerdem musst du bei deinem neuen Job sechs Monate warten, bis du deinen gesamten Urlaub nehmen kannst.

Außerdem: Nicht nur der Urlaubsanspruch, sondern auch der Gender-Pay-Gap werden in der Berufswelt immer wieder konkrovers diskutiert.

Fazit: Du hast einen Urlaubsanspruch bei einem Jobwechsel – dieser variiert jedoch

Wechselst du deinen Job, kannst du beruhigt sein – dein Urlaub geht nicht verloren. Es ist jedoch möglich, dass er sich bei deinem neuen Arbeitgeber verkürzen wird, wenn du hier insgesamt weniger Urlaubstage hast als bei deiner alten Arbeitsstelle hast. Dein Urlaubsanspruch bei einem Jobwechsel hängt somit davon ab, wie viel Jahresurlaub du bei deinem alten und neuen Arbeitgeber hast, zu welchem Zeitpunkt du deinen Job wechselst und ob du bereits Urlaub, bzw. deinen gesamten Jahresurlaub genommen hast. Außerdem ist es wichtig zu wissen, dass du ein halbes Jahr in einem Unternehmen gearbeitet haben musst, um deinen gesamten Jahresurlaub nehmen zu können.

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