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Patientenverfügung: Muss sie notariell beglaubigt werden?

Mit einer Patientenverfügung kannst du im Falle eines medizinischen Notfalls dein Recht auf Selbstbestimmung ausüben. Doch sollte das Dokument notariell beglaubigt werden?

Eine Person füllt eine Patientenverfügung aus.
© Ramona Heim - stock.adobe.com

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Ein schwerer Unfall, Demenz oder eine andere unheilbare Krankheit – solche Situationen können jeden treffen. Für den Fall, dass man nicht mehr in der Lage ist, selbst Entscheidungen zu treffen, ist es wichtig, eine Patientenverfügung (PV) zu haben. Beim Aufsetzen der Patientenverfügung fragen sich viele, wann diese überhaupt gültig ist. Ist eine notarielle Beglaubigung notwendig? Wir klären auf.

Was ist eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung ist ein schriftliches Dokument, in dem eine Person festlegt, welche medizinischen Maßnahmen sie im Falle einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls wünscht oder ablehnt. Sie gibt der betroffenen Person die Möglichkeit, im Voraus Entscheidungen für den Fall zu treffen, dass sie nicht mehr in der Lage ist, ihre eigenen Entscheidungen zu treffen. 

Dies kann aufgrund von Bewusstlosigkeit, kognitiver Beeinträchtigung oder anderen Gründen geschehen. Durch eine Patientenverfügung können individuelle medizinische Präferenzen und Wünsche respektiert werden. Sie bietet eine rechtliche Absicherung und Klarheit für die medizinischen Behandlungsteams und Angehörigen im Notfall.

Wann ist eine Patientenverfügung gültig?

Für eine gültige Patientenverfügung müssen nur wenige Kriterien erfüllt sein. Diese sind im Paragrafen 1901a (1) des Bürgerlichen Gesetzbuches aufgeführt. Folgende Punkte sind daher zu beachten, um eine rechtsgültige Patientenverfügung zu erstellen:

  • Du musst volljährig sein
  • Du musst einwilligungsfähig sein
  • Die Patientenverfügung muss schriftlich abgegeben werden
  • Sie muss deine Unterschrift tragen

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Beglaubigung durch den Notar ist nicht notwendig

Du siehst: Eine notarielle Beglaubigung oder Beurkundung der Patientenverfügung ist nicht erforderlich und hat keine Auswirkung auf ihre rechtliche Gültigkeit. Zusätzliche Unterschriften eines Zeugen oder Arztes/Ärztin sind ebenfalls nicht erforderlich. Deine Patientenverfügung bleibt lebenslang gültig, auch ohne regelmäßige Erneuerung. Dennoch hast du jederzeit die Möglichkeit, sie zu ändern oder zu widerrufen.

Quellen: NDR, Anwalt.de und T-Online