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Ist die Witwenrente pfändbar?

Die Witwenrente soll Personen, deren Ehepartner verstorben sind, finanziell unterstützen. Lies hier, ob sie im Falle einer Verschuldung auch pfändbar ist.

Frau Witwenrente pfändbar
© imago images/Westend61

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Die Witwenrente soll Personen, deren Partner:in verstorben ist, finanziell unter die Arme greifen. Doch was passiert, wenn besagte Hinterbliebene Schulden haben? Ist die Witwenrente dann pfändbar? In diesem Artikel verraten wir dir alles, was du zur Witwenrente wissen musst.

Was ist die Witwenrente?

Die Witwenrente – oder fachsprachlich korrekt Hinterbliebenenrente genannt – steht, wie der Name bereits verrät, Witwen und Witwern zu. Sie wird also an alle Personen ausgezahlt, die bis zum Tod des Lebensgefährten oder der Lebensgefährtin noch mit diesem oder dieser verheiratet waren. In der Regel muss man mindestens ein Jahr lang verheiratet gewesen sein, um Anspruch auf Witwenrente zu haben.

Des Weiteren wird jetzt noch zwischen der kleinen und der großen Witwenrente unterschieden. Wenn du mindestens 47 Jahre alt oder erwerbsgemindert bist oder ein minderjähriges Kind erziehst, hast du Anspruch auf die große Witwenrente. In den anderen Fällen steht dir die kleine Witwenrente zu.

Kann die Witwenrente gepfändet werden?

Die Witwenrente dient also zur Absicherung von Hinterbliebenen. Doch wie verhält sich das ganze jetzt, wenn die Hinterbliebenen verschuldet sind? Darf die Witwenrente in diesem Fall gepfändet werden? Grundsätzlich ist die Witwenrente nicht komplett pfändungsfrei.

Um den Betroffenen aber nicht die ganze Lebensgrundlage zu nehmen, gibt es die sogenannte Pfändungsfreigrenze. Sie bestimmt den Teil deines monatlichen Nettolohnes, der nicht pfändbar ist – also deine Gehalts- beziehungsweise Rentenzahlungen plus deinen Teil der Witwenrente – und liegt aktuell bei 1.409,99 Euro. Alles, was darüber liegt, kann gepfändet werden.

Witwenrente
Die Witwenrente soll Hinterbliebene finanziell unterstützen. Foto: IMAGO/Westend61

Diese Grenze gilt jedoch nur für Schuldner:innen ohne Unterhaltsverpflichtungen. Wer beispielsweise seinen leiblichen Kindern oder Ex-Eherpartner:innen noch Unterhalt zahlen muss, für den oder die erhöht sich der Pfändungsfreibetrag um 530 Euro. Das gilt zumindest für die erste unterhaltsberechtigte Person. Für jede weitere steigt der Betrag erneut um jeweils 290 Euro.

Fazit: So schützt du dich vor Pfändungen

Wenn Hinterbliebene also von einer Kontenpfändung betroffen sind, so kann die Witwenrente sofort ab dem Zahlungseingang gepfändet werden. Um dich davor zu schützen, hast du die Möglichkeit, ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto zu eröffnen. Auf diesem P-Konto ist dann ein monatliches Guthaben von aktuell 1.410 Euro vor sämtlichen Pfändungen geschützt.