Veröffentlicht inGeld

Rente reicht nicht fürs Pflegeheim: Wer nun die Kosten tragen muss

Die Rente reicht nicht, um den Platz im Pflegeheim zu finanzieren? Dann lies hier, wer in diesem Fall zahlungspflichtig wird.

Niemand möchte sich gerne vorstellen, was passiert, wenn man selbst zu einem Pflegefall wird oder Angehörige das werden. Mit zunehmendem Alter sollte man sich diese Frage jedoch trotzdem irgendwann stellen. Denn nur so kannst du sicherstellen, dass du für den Fall der Fälle auch richtig abgesichert bist. Was passiert, wenn deine Rente nicht ausreicht, um die Kosten für das Pflegeheim zu decken und wer in diesem Fall zahlen muss, zeigen wir dir in diesem Artikel.

So viel kostet ein Platz im Pflegeheim

Bevor wir uns jedoch damit befassen können, wer die Kosten für das Pflegeheim übernimmt, müssen wir erstmal klären, wie teuer ein Platz in einer Pflegeeinrichtung überhaupt ist. Dieser kostet durchschnittlich circa 3.500 Euro pro Monat.

Das klingt erstmal nach einer Menge Geld, die nur bei wenigen Menschen allein durch die gesetzlichen Rentenzahlungen abgedeckt wird. Grundsätzlich musst du die Kosten für den Platz im Pflegeheim aber nicht vollständig selbst tragen, denn ein Teil wird auch von den Pflegeversicherungen übernommen. Wie viel das ist, hängt von dem jeweiligen Pflegegrad der betroffenen Person ab. Der monatliche Eigenanteil liegt derzeit bei etwa 2.468 Euro im Bundesdurchschnitt.

Das passiert, wenn deine Rente nicht für die Kosten im Pflegeheim ausreicht

Doch auch diese 2.468 Euro muss man erstmal stemmen können. Da die durchschnittlichen Rentenzahlungen der gesetzlichen Rentenversicherung derzeit bei 1.218 Euro pro Monat bei Männern und bei Frauen sogar nur bei 809 Euro pro Monat liegen, ist es sehr wahrscheinlich, dass viele Rentner:innen große Probleme hätten, diese Beiträge zu zahlen.

Sollte deine Rente also nicht ausreichen, um deinen Eigenbeitrag zu zahlen, hast du die Möglichkeit, einen Antrag auf Sozialhilfe zu stellen. Das gilt allerdings nur, wenn du nachweisen kannst, dass du finanziell bedürftig bist.

Zur Bestimmung deiner finanziellen Bedürftigkeit wird jedoch nicht nur dein eignes Einkommen und Vermögen betrachtet, sondern in erster Linie auch das deiner Partnerin oder deines Partners. Sollte auch sein/ihr Einkommen nicht ausreichen, um den Eigenbeitrag zu decken, kann es auch passieren, dass deine Kinder dafür zahlungspflichtig werden. Erst wenn auch hier nachgewiesen werden kann, dass das Einkommen und Vermögen nicht dafür ausreichen, genehmigt man dir den Antrag auf Sozialhilfe.

Auch hier gibt es natürlich mal wieder einige Ausnahmen. Beispielsweise erhalten Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 1 keine Sozialhilfeleistungen – auch nicht, wenn ihr Einkommen und Vermögen nicht für einen Platz im Pflegeheim ausreichen.

Du magst unsere Themen? Folge wmn.de auf Social-Media.

Fazit: Kümmere dich rechtzeitig um einen Platz im Pflegeheim

Sowohl um den Platz im Pflegeheim als auch um dessen Finanzierung solltest du dich rechtzeitig kümmern. Die Plätze in den Pflegeeinrichtungen sind nämlich oft heiß begehrt. Falls du bereits jetzt weißt, dass deine Rente für die Finanzierung dieses Platzes nicht ausreichen wird, solltest du rechtzeitig den Antrag auf Sozialhilfe stellen oder eine andere Möglichkeit finden, diesen Platz im Ernstfall zu finanzieren.