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Aufgepasst: Nur diese Personen dürfen bei der Steuererklärung helfen

Die Erstellung der Steuererklärung ist nicht immer einfach. Doch nicht jede Hilfe sollte man annehmen. Wer bei Bearbeitung helfen darf, erfährst du hier.

Frau füllt ihre Steuererklärung aus.
© Getty Images/Milan_Jovic

Diese Fehler solltest du bei der Steuererklärung nicht machen

Die Steuererklärung richtig zu machen, ist gar nicht so einfach. Wir zeigen dir, mit welchen Tipps und Tricks du richtig Geld sparen kannst. Dieses Video wurde mit der Hilfe von KI erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redaktion sorgfältig geprüft.

Jedes Jahr sind Millionen Deutsche dazu verpflichtet, ihre Steuererklärung einzureichen. Dabei ist das Ausfüllen der Unterlagen für viele eine lästige Aufgabe, die man am liebsten nicht alleine erledigen möchte. Da trifft es sich gut, wenn man jemanden gefunden hat, der einem dabei hilft. Doch bei der Erstellung der Steuererklärung sollte man sich nicht von jedem helfen lassen. Denn in Deutschland gibt es hierfür klare Regeln. Wir verraten dir, wer dir bei deiner Steuererklärung helfen darf.

Wer bei der Steuererklärung helfen darf

Das Steuerberatungsgesetz regelt in Deutschland, welche Personen und Vereinigungen bei der Erstellung einer Steuererklärung helfen dürfen. Dabei gibt es klare Vorschriften darüber, wer diese Tätigkeit überhaupt ausüben darf. Doch wer genau ist dazu berechtigt? Die Antwort auf die Frage ist ganz einfach: Im Allgemeinen dürfen nur Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer bei der Erstellung der Steuererklärung helfen, erklärt Alexander Kislinger von der Lohnsteuerhilfe Bayern gegenüber dem Portal ihre-vorsorge.de.

Lohnsteuerhilfevereine hingegen sind in erster Linie auf die Beratung von Arbeitnehmern und Rentnern spezialisiert und dürfen daher nur im Rahmen ihrer Beratungsbefugnis bei der Steuererklärung Hilfe leisten. Falls ein Steuerpflichtiger zum Beispiel zu versteuernde Einkünfte aus Land- oder Forstwirtschaft oder einem Gewerbebetrieb erzielt, sind Lohnsteuerhilfevereine nicht befugt, Unterstützung anzubieten. In diesem Fall müssen andere Expertinnen konsultiert werden.

Verwandte dürfen helfen, Freunde nicht

Doch auch im privaten Umfeld sollte man genau darauf achten, wenn man bei seiner Steuererklärung um Hilfe bittet. Denn auch hier gibt es wieder klare Regelungen. So dürfen zum Beispiel Verwandte oder Verschwägerte gerader Linie helfen, wenn sie für ihre Hilfe nicht entlohnt werden. Hierzu gehören:

  • Verlobte/Verlobter
  • Ehegatten
  • eingetragene Lebenspartner
  • Geschwister
  • Kinder der Geschwister
  • Ehegatten oder Lebenspartner der Geschwister
  • Geschwister der Ehegatten
  • Lebenspartner
  • Pflegeeltern oder Pflegekinder
  • Verwandte oder Verschwägerte gerader Linie (Großeltern, Eltern, Kinder, Enkelkinder)

„Unzulässig ist damit generell die Hilfeleistung gegenüber anderen Personen wie beispielsweise Lebensgefährten, Freunden und Bekannten“, sagt Alexander Kislinger gegenüber dem Portal ihre-vorsorge.de. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob die Hilfe entgeltlich oder unentgeltlich erbracht wird.

Doch wie immer im Leben bestätigen Ausnahmen die Regel. So sind laut Kislinger nur „steuerlich irrelevante Unterstützungsleistungen“ wie Schreib- und Übersetzungsarbeiten oder die Übermittlung von Daten für eine elektronische Steuererklärung erlaubt. Ein ähnlicher Grundsatz gilt auch für einmalige Tätigkeiten, die nicht wiederholt werden.

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Bei Missachtung droht Strafe

Wer sich nicht an das Steuerberatungsgesetz hält, riskiert man eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 5000 Euro bestraft werden kann. Aber warum ist es eigentlich verboten, anderen bei der Steuererklärung zu helfen? „Die Regelungen des Steuerberatungsgesetzes sollen Steuerpflichtige vor einer Fehlberatung schützen“, sagt Kislinger. Dadurch wird sichergestellt, dass ausschließlich sachkundige Einzelpersonen und Organisationen aktiv sind, welche die erforderliche fachliche und persönliche Zuverlässigkeit sowie Qualifikation aufweisen.