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Aufgepasst: So forderst du Kindesunterhalt rückwirkend ein

Kindesunterhalt rückwirkend einfordern – Erfahre jetzt, wie du verpasste Zahlungen für dein Kind nachholen kannst!

Auf Münzen steht das Wort "Unterhalt".
© IMAGO/Steinach

Kindergeld beantragen: So einfach geht’s

Jede Familie hat Anspruch auf Kindergeld. Allerdings bekommt man das Geld nicht einfach so. Es muss ein Antrag bei der zuständigen Familienkasse gestellt werden. Wie das geht und welche Nachweise ihr erbringen müsst, erklären wir.

Wenn es um das Wohl des Kindes geht, spielt der Kindesunterhalt eine zentrale Rolle. Doch was passiert, wenn Unterhaltszahlungen ausbleiben oder erst spät eingefordert werden? Dieser Artikel beleuchtet, was rückwirkender Kindesunterhalt bedeutet, unter welchen Umständen er geltend gemacht werden kann und wie der Prozess der Beantragung funktioniert. Du erfährst, welche rechtlichen Grundlagen relevant sind, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Fallstricke es zu vermeiden gilt.

So forderst du Kindesunterhalt rückwirkend ein

Kindesunterhalt rückwirkend zu fordern, kann für viele Elternteile eine Möglichkeit sein, versäumte Unterhaltszahlungen für ihr Kind einzufordern. Doch was bedeutet das genau? Grundsätzlich ist der Unterhalt eine finanzielle Leistung, die der:die nicht betreuende Elternteil an den:die betreuende:n Elternteil für die Versorgung und Erziehung des Kindes zahlt. Wenn diese Zahlungen nicht erfolgen, kann unter bestimmten Umständen der Kindesunterhalt rückwirkend geltend gemacht werden.

Das bedeutet, dass du als betreuende:r Elternteil Unterhaltsansprüche für einen zurückliegenden Zeitraum einfordern kannst, in dem der:die andere Elternteil seiner:ihrer Unterhaltspflicht nicht nachgekommen ist. Dieser Anspruch ist jedoch an spezifische Voraussetzungen gebunden und kann nicht unbegrenzt rückwirkend geltend gemacht werden. In den folgenden Abschnitten erfährst du, wie das rechtliche Fundament aussieht und wie du vorgehen kannst, um rückwirkenden Kindesunterhalt zu beantragen.

Wann ist rückwirkender Kindesunterhalt möglich?

Die rechtlichen Grundlagen für den rückwirkenden Kindesunterhalt sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert. Insbesondere die §§ 1601 ff. BGB regeln die Unterhaltspflichten zwischen Verwandten, wozu auch der Kindesunterhalt zählt. Rückwirkender Kindesunterhalt ist grundsätzlich nur unter bestimmten Bedingungen möglich. So kann er beispielsweise gefordert werden, wenn der:die unterhaltspflichtige Elternteil in Verzug ist, also trotz Aufforderung und Fähigkeit nicht gezahlt hat.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die sogenannte Auskunftspflicht, bei der der:die Unterhaltspflichtige über seine:ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse Auskunft geben muss. Kommt er:sie dieser Pflicht nicht nach, kann dies ebenfalls ein Grund sein, rückwirkenden Unterhalt einzufordern.

Zudem spielt das Thema Verjährung eine Rolle. Unterhaltsansprüche verjähren in der Regel nach drei Jahren, wobei die Frist mit dem Ende des Jahres beginnt, in dem der Anspruch entstanden ist. Es ist also essenziell, sich mit den rechtlichen Details auseinanderzusetzen oder rechtlichen Beistand zu suchen, um zu verstehen, wann und wie rückwirkender Kindesunterhalt geltend gemacht werden kann.

Voraussetzungen für Rückforderungen

Um Kindesunterhalt rückwirkend fordern zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst einmal muss der:die Unterhaltspflichtige über seine:ihre Pflicht, Unterhalt zu zahlen, informiert gewesen sein. Dies geschieht in der Regel durch eine formelle Aufforderung oder durch ein gerichtliches Urteil. Wenn der:die Unterhaltspflichtige nicht zahlt, obwohl er:sie dazu in der Lage wäre, gerät er:sie in Verzug.

Ab diesem Zeitpunkt kann der:die betreuende Elternteil rückwirkend Unterhalt einfordern. Wichtig ist auch, dass der:die betreuende Elternteil nicht selbst schuld am Ausbleiben der Zahlungen ist, beispielsweise durch das Zurückhalten von Informationen über das Kind. Zudem muss der:die betreuende Elternteil nachweisen, dass er:sie den Unterhalt für das Kind tatsächlich benötigt hat. Dies kann durch Belege über Ausgaben für das Kind erfolgen. Es ist ratsam, sich frühzeitig um die Durchsetzung der Unterhaltsansprüche zu kümmern, da diese, wie bereits erwähnt, verjähren können.

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Wie du rückwirkend Kindesunterhalt beantragst

Der Prozess, rückwirkenden Kindesunterhalt zu beantragen, beginnt mit der Feststellung des Unterhaltsanspruchs. Du solltest zunächst alle relevanten Unterlagen zusammenstellen, wie Einkommensnachweise des:der Unterhaltspflichtigen und Belege über die Bedürfnisse des Kindes. Anschließend ist es empfehlenswert, den:die Unterhaltspflichtige:n schriftlich zur Zahlung aufzufordern und dabei klar den rückwirkenden Zeitraum zu definieren.

Sollte keine Einigung erzielt werden, kann der Weg über das Familiengericht notwendig werden. Hierbei ist es oft sinnvoll, sich von einem:einer Anwalt:Anwältin für Familienrecht beraten und vertreten zu lassen. Der:Die Anwalt:Anwältin kann dann eine Klage auf Zahlung des rückwirkenden Unterhalts einreichen. Im gerichtlichen Verfahren wird dann geprüft, ob die Voraussetzungen für den rückwirkenden Unterhalt vorliegen und in welcher Höhe dieser zu zahlen ist.

Diese typische Fehler solltest du vermeiden

Beim Thema rückwirkender Kindesunterhalt gibt es einige Fallstricke, die es zu vermeiden gilt. Ein häufiger Fehler ist das zu späte Handeln. Da Unterhaltsansprüche verjähren können, ist es wichtig, zeitnah zu agieren. Ein weiterer Stolperstein ist die unzureichende Dokumentation. Sowohl die Bedürfnisse des Kindes als auch die Einkommensverhältnisse des:der Unterhaltspflichtigen sollten lückenlos belegt werden können.

Zudem ist es ein Fehler, ohne rechtliche Beratung vorzugehen, da das Familienrecht komplex ist und Laien schnell den Überblick verlieren können. Auch die Annahme, dass rückwirkender Unterhalt automatisch mit der ersten Aufforderung zur Zahlung beginnt, ist falsch. Der:Die Unterhaltspflichtige muss in Verzug gesetzt werden, was in der Regel eine Mahnung erfordert.

Dieser Artikel wurde teils mit maschineller Unterstützung erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redaktion sorgfältig geprüft.