Die Abgabe der Steuererklärung gehört für viele nicht gerade zu den Lieblingsaufgaben – und manchmal fehlt schlichtweg die Zeit, alle Unterlagen rechtzeitig zusammenzustellen. Wer die gesetzliche Abgabefrist nicht einhalten kann, hat jedoch eine Möglichkeit, etwas Luft zu gewinnen: mit einem Antrag auf Fristverlängerung. Wie dieser aussehen sollte, wann du ihn einreichen musst und worauf du achten solltest, erklären wir dir hier.
Steuererklärung: Diese Abgabefrist gilt für 2025
Aufgepasst! Dieses Jahr sollte man sich mit der Bearbeitung der Steuererklärung nicht so viel Zeit lassen. Denn Personen, die ihre Steuererklärung für das Jahr 2024 selbst erstellen, haben dafür deutlich weniger Zeit als noch im Vorjahr. So müssen die ausgefüllten Unterlagen in diesem Jahr bis zum 31. Juli 2025 beim Finanzamt eingegangen sein. Denn ab diesem Jahr gilt wieder die normale Abgabefrist.
Während der Corona-Pandemie wurden die Abgabetermine für Steuererklärungen um mehrere Monate verlängert. Diese Sonderregelung gilt nun nicht mehr. Doch was tun, wenn du selbst zur Abgabe verpflichtet bist, aber es nicht rechtzeitig schaffst?
Wann ist ein Antrag auf Fristverlängerung sinnvoll?
Ein Antrag auf Fristverlängerung ist laut Steuertipps vor allem dann sinnvoll, wenn du aus nachvollziehbaren Gründen die Frist nicht einhalten kannst, etwa wegen:
- Krankheit oder Pflege von Angehörigen
- Beruflicher Überlastung oder Auslandsaufenthalt
- Fehlender Unterlagen von Dritten (z. B. Steuerbescheinigungen, Lohnabrechnungen)
- Technischer Probleme beim ELSTER-Zugang
So stellst du den Antrag richtig
Der Antrag sollte schriftlich, begründet und rechtzeitig vor Ablauf der Abgabefrist beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden, wie Steuertipps berichtet. Es gibt kein offizielles Formular – eine formlose E-Mail oder ein Brief reicht aus. Wichtig ist: Sei konkret, höflich und gib an, bis wann du die Erklärung abgeben kannst. Hier ein Muster für einen formlosen Antrag:
Betreff: Antrag auf Fristverlängerung für die Abgabe der Steuererklärung 2024
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund [z. B. beruflicher Mehrbelastung/Krankheit/fehlender Unterlagen] bin ich derzeit nicht in der Lage, meine Einkommensteuererklärung für das Jahr 2024 fristgerecht bis zum 31.07.2025 einzureichen.
Hiermit beantrage ich eine Fristverlängerung zur Abgabe der Steuererklärung bis zum [z. B. 30.09.2025].
Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis und bitte um eine schriftliche Bestätigung.
Mit freundlichen Grüßen
[Vorname Nachname]
[Steuernummer]
[Adresse, ggf. Telefonnummer/E-Mail]

Fristverlängerung der Steuererklärung: Worauf das Finanzamt achtet
Ein Antrag ist kein Selbstläufer – das Finanzamt entscheidet im Einzelfall. Eine plausible Begründung erhöht deine Chancen erheblich. In der Regel wird eine einmalige Verlängerung bis zu zwei Monate problemlos gewährt, bei triftigen Gründen auch länger. Wurde in der Vergangenheit bereits mehrfach zu spät abgegeben, kann der Antrag auch abgelehnt werden.
Wichtig: Bitte beachte, dass du nur im Falle einer Ablehnung eine Rückmeldung vom Finanzamt erhältst. Andernfalls kannst du von einer stillschweigenden Zustimmung zu deinem Fristverlängerungsantrag ausgehen, so die Finanzverwaltung NRW.
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Abgabefrist der Steuererklärung verpasst: Das sind die Konsequenzen
Doch was passiert jetzt eigentlich, wenn du die Abgabefrist für die Steuererklärung verpasst? Die Strafe ist zunächst davon abhängig, ob du dazu verpflichtet bist, eine Steuererklärung abzugeben oder nicht. Andererseits ist es auch von Relevanz, ob du deine Steuererklärung nur verspätet einreichst oder diese gar nicht abgibst.
Wer freiwillig eine Steuererklärung einreicht und diese nicht abgibt, muss nicht mit zusätzlichen Strafen rechnen, sondern lediglich mit den Konsequenzen leben. Wenn du eine Steuererklärung abgeben musst und diese nicht fristgerecht einreichst, so musst du mit einem Verspätungszuschlag rechnen. Dieser beträgt für jeden angefangenen Monat der Verspätung 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer. Er muss mindestens 25 Euro pro Monat betragen.