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Pflegeheimkosten explodieren: So teuer ist ein Heimplatz inzwischen

In Deutschland steigen die Kosten für einen Platz im Pflegeheim seit Jahren kontinuierlich. Wie die hoch Pflegeheimkosten aktuell ausfallen, liest du hier.

Berechnung der Immobilieninvestitionskosten.
© Getty Images/Vectorian

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Die Kosten für einen Pflegeheimplatz sind in den letzten Jahren stark gestiegen – viele Betroffene und ihre Familien stehen vor einer finanziellen Herausforderung. Doch wie teuer ist ein Heimplatz aktuell wirklich, und welche Faktoren treiben die Preise in die Höhe? Eine Analyse des Verbands der Ersatzkassen liefert die Antwort.

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Pflegeheimkosten: So teuer ist ein Heimplatz aktuell

Laut einer Analyse des Verbands der Ersatzkassen müssen Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner mittlerweile mehr als 3.000 Euro monatlich für einen Pflegeplatz zahlen müssen. Zum Stichtag 1. Juli lag der bundesweite Durchschnitt bei 3.108 Euro – ein Anstieg um 124 Euro seit Januar und 237 Euro mehr im Vergleich zum Juli des Vorjahres. Damit wächst der Druck auf die Politik, bei der geplanten Pflegereform endlich für finanzielle Entlastung zu sorgen.

Extreme Preisunterschiede: Wo Pflege im Heim besonders viel kostet

teuersten ist ein Heimplatz im ersten Jahr in Bremen, wo im Schnitt 3.449 Euro pro Monat fällig werden. Knapp dahinter liegt Nordrhein-Westfalen mit 3.427 Euro. Deutlich günstiger sind die monatlichen Eigenanteile in Sachsen-Anhalt (2.595 Euro) und Mecklenburg-Vorpommern (2.752 Euro).

Zum Eigenanteil zählen die Ausgaben für Pflege und Betreuung, da die Pflegeversicherung nur einen Teil der Gesamtkosten übernimmt – anders als bei der Krankenversicherung. Hinzu kommen weitere Posten wie Unterkunft, Verpflegung sowie Investitions- und Ausbildungskosten, die von den Bewohnerinnen und Bewohnern getragen werden müssen.

Das sind die Gründe für die höheren Pflegeheimkosten

Der starke Anstieg der Pflegekosten ist nach Angaben des Verbands der Ersatzkassen vor allem auf gestiegene Ausgaben für Personal und Lebenshaltung zurückzuführen. So beträgt der durchschnittliche Eigenanteil für die reine Pflege mittlerweile 1.862 Euro im Monat – ein Plus von 184 Euro im Vergleich zum Vorjahr. Ein zentraler Kostentreiber ist die höhere Vergütung für dringend benötigte Pflegekräfte.

Auch Unterkunft und Verpflegung im Pflegeheim sind teurer geworden – im Schnitt zahlen Bewohner jetzt 1.018 Euro pro Monat, 63 Euro mehr als im Juli 2024. Die Zahlen stammen aus den aktuellen Vereinbarungen der Pflegekassen mit Heimen bundesweit, so der Verband der Ersatzkassen.

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Pflegeheimkosten: So viel Erspartes dürfen Senior*innen haben

Um die Kosten zu decken, dürfen sowohl die Rente, Barvermögen als auch das Vermögen aus Aktien oder Immobilien herangezogen werden. Erst wenn die eigene Rente und das eigene Vermögen nicht ausreichen, um den Aufenthalt im Pflegeheim zu finanzieren, greift die Sozialhilfe. Durchschnittlich zahlen Pflegebedürftige monatlich mindestens 2.000 Euro, um alle Kosten zu decken.

Das klingt erstmal nach sehr viel Geld, welches man aus eigner Tasche zahlen muss. Das ist es auch, allerdings musst du dennoch keine Angst haben, dass dein Konto irgendwann rote Zahlen schreibt, wenn du das Pflegeheim finanzierst.

Um alle Kosten abzudecken, wird fast die ganze Rente herangezogen – zumindest bis auf ein kleines Taschengeld von etwa 121 Euro pro Monat. Diesen Betrag darfst du also jeden Monat behalten und er wird nicht zur Bezahlung des Pflegeheims miteinbezogen.

Pflegeheimkosten: So viel Vermögen ist geschützt

Des Weiteren darfst du natürlich noch Rücklagen auf deinem Konto haben, die ebenfalls nicht für die Finanzierung deines Pflegeheimaufenthaltes herangezogen werden. Der sogenannte Schonbetrag beläuft sich auf 5.000 Euro, die sowohl du als auch dein:e Ehepartner:in jeweils auf dem Konto haben dürfen. Insgesamt ergibt sich somit ein Schonvermögen von 10.000 Euro, welches geschützt ist.

Übrigens gilt das auch, wenn nur ein:e Partner:in im Pflegeheim lebt, der/die andere aber noch zu Hause. In diesem Fall steht nicht nur das Schonvermögen unter besonderem Schutz, sondern auch die Immobilie, in der der/die andere Partner:in noch wohnt. Das gilt allerdings nur, wenn diese auch für eine Person angemessen ist.