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Nie gearbeitet? Entdecke, was dir an Rente wirklich zusteht

Rente bekommst du sogar dann, wenn du nie gearbeitet hast. Wir zeigen, wie viel dir eigentlich zusteht.

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© Getty Images/eclipse_images

7 Renten-Irrtümer, die du nicht glauben solltest

Damit man beim Thema Rente wieder durchblickt, räumen wir mit den sieben gängigsten Renten–Irrtümer auf.Dieses Video wurde mit der Hilfe von KI erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redaktion sorgfältig geprüft.

Das vorrangige Ziel der Rente besteht darin, im Ruhestand den gewohnten Lebensstandard zu sichern. Doch was ist mit Personen, die nie in ihrem Leben gearbeitet haben? Bekommen sie im Alter keine Rente ausgezahlt? Die Antwort auf die beiden Fragen findest du hier.

Wie funktioniert die Rente eigentlich?

In Deutschland wird die Altersversorgung durch eine Kombination aus Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträgen sowie staatlichen Zuschüssen finanziert. Arbeitnehmer:innen müssen mindestens fünf Jahre lang Beiträge zum System leisten, um Anspruch auf eine Rente zu haben. Wenn eine Person nie erwerbstätig war, hat sie keinen Beitrag zum System geleistet und hat daher keinen Anspruch auf eine Rente.

Die Höhe deiner Rente hängt von mehreren Faktoren ab, einschließlich deines Gehalts, die Dauer deiner Arbeitszeit und deinem Alter. Die durchschnittliche Rente in Deutschland liegt bei ca. 1.300 Euro pro Monat, die Höhe kann jedoch je nach Lebensumständen stark variieren.

Welche Formen der Unterstützungen bietet die Regierung an?

Für diejenigen, die noch nie gearbeitet haben, bietet die Bundesregierung verschiedene andere Formen der Unterstützung an. Beispielsweise können Personen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung arbeitsunfähig sind, Anspruch auf staatlich finanzierte Unterstützung haben, einschließlich Invaliditätsrenten und Arbeitslosenunterstützung. Darüber hinaus können ältere Bürger:innen, die nicht in der Lage sind, sich selbst zu ernähren, Anspruch auf Sozialhilfeprogramme haben.

Wie viel Rente bekomme ich?

Das klingt alles sehr sinnvoll und unkompliziert. Ist es aber leider nicht! Es sei darauf hingewiesen, dass das deutsche Rentensystem mit einer steigenden Zahl von Menschen, die das Rentenalter erreichen, und einer abnehmenden Zahl von Arbeitnehmer:innen, die zum System beitragen, vor einer großen Herausforderung steht. Die Regierung arbeitet derzeit an Reformen, um die Nachhaltigkeit des Systems zu gewährleisten und eine angemessene Unterstützung für Rentner:innen aufrechtzuerhalten. Ob Menschen, die gerade erst in das Arbeitsleben einsteigen und die aktuellen Rentner:innen mitfinanzieren, selbst eine Rente sehen werden, ist fraglich.

Wieviel Rente bekomme ich, wenn ich nie gearbeitet hat?

Doch was ist, wenn ich niemals gearbeitet hätte? Arbeitnehmer:innen, die nie in Deutschland gearbeitet haben, haben zwar keinen Rentenanspruch, können aber dennoch Anspruch auf andere Formen staatlicher Unterstützung haben. Wer keinen Anspruch auf eine Rente hat, kann eine Grundsicherung beantragen. Die Sozialhilfe wird aus Steuern finanziert und unterstützt diejenigen, die nie in die Rentenkasse eingezahlt haben. Ein Anrecht auf die Grundsicherung haben bedürftige Menschen, die keine reguläre Altersrente beziehen und ihren Lebensunterhalt mit ihrem Einkommen nicht decken können.

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Die Grundsicherung: So hoch ist sie

Seit dem 1. Januar 2022 hat sich der Regelsatz für die Grundsicherung in Deutschland erhöht. Alleinstehende oder Alleinerziehende erhalten nun monatlich 449 Euro, was einer Erhöhung von 3 Euro gegenüber dem vorherigen Satz entspricht. Dieser Betrag dient dazu, grundlegende Bedürfnisse wie Nahrung, Kleidung und Unterkunft zu decken. Darüber hinaus können weitere Leistungen wie Kosten für Unterkunft und Heizung, Mehrbedarfe oder einmalige Bedarfe in Anspruch genommen werden. Die genaue Höhe kann jedoch je nach individuellen Umständen variieren. Es ist immer wichtig, aktuelle Informationen von den zuständigen Behörden, wie dem Sozialamt oder Jobcenter, einzuholen.

Diese Personen haben Anrecht auf Grundrente

Grundsätzlich kann man sagen, dass Personen, die 33 Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt haben, Anspruch auf die Grundrente haben. Die Höhe des Zuschusses zur Rente ist gestaffelt und erreicht nach 35 Beitragsjahren die maximale Zuschusshöhe von 418 Euro. Laut Aussage der Bundesregierung wird die durchschnittliche Aufstockungszahlung jedoch lediglich 75 Euro betragen. Es ist jedoch noch unklar, ob diese Prognose tatsächlich zutreffend sein wird.

Ähnlich wie bei der normalen Rente werden bei der Grundrente nicht nur die tatsächlich gearbeiteten Jahre berücksichtigt, sondern auch weitere Faktoren einbezogen. Zu diesen zählen:

  • Zeit zur Erziehung der Kinder
  • Pflegezeiten
  • Krankheits- und Rehabilitationszeiten
  • Ersatzzeiten (zum Beispiel Zeiten des Kriegsdienstes, der Kriegsgefangenschaft oder der politischen Haft in der DDR)

Einige Personen haben trotz niedriger Rente keinen Anspruch auf die Grundrente. Dazu gehören insbesondere Personen, die über längere Zeiträume arbeitslos waren. Denn Versicherungszeiten im Zusammenhang mit Arbeitslosigkeit werden nicht als Beitragszeiten für die Grundrente berücksichtigt. Darüber hinaus werden auch andere Zeiten für die Grundrente nicht berücksichtigt. Hierzu zählen unter anderem:

  • Minijob-Zeiten
  • Schulische Ausbildungen
  • Zeiten der Erwerbsminderungsrente
  • Zeiten, in denen freiwillige Beiträge gezahlt wurden (betrifft insbesondere Selbstständige)

Welche Punkte zählen beim Antrag zur Grundsicherung zum Einkommen?

Die Höhe und der Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung werden entsprechend der Bedürftigkeit festgelegt. Die Bedürftigkeit selbst wird anhand der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Leistungsberechtigten und seines einsatzpflichtigen Partners bestimmt. Bis auf wenige Ausnahmen werden bei der Prüfung der Bedürftigkeit fast alle Einkünfte berücksichtigt. Ausgenommen sind: 

  • Leistungen der Sozialhilfe 
  • die Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) und nach Gesetzen, die eine entsprechende Anwendung des BVG vorsehen 
  • Renten oder Beihilfen nach dem Bundesentschädigungsgesetz bis zur Höhe der vergleichbaren Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz 
  • Entschädigungen wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, nach § 253 Abs.2 BGB 
  • Zweckbestimmte Leistungen und Zuwendungen der Wohlfahrtspflege, soweit diese einem anderen Zweck als das Arbeitslosengeld II und Sozialgeld dienen und die Lage des Empfängers nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nicht gerechtfertigt wäre 
  • Leistungen wegen Kindererziehung an vor 1921 geborene Mütter 
  • Erziehungsgeld nach dem Bundeserziehungsgeld 

Zum Einkommen gehören zum Beispiel: 

  • Erwerbseinkommen
  • Renten und Pensionen
  • Elterngeld über 300 Euro
  • Unterhaltszahlungen der Eltern
  • Mieteinnahmen
  • Pachteinnahmen
  • Krankengeld
  • Kindergeld
  • Zinsen