Für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler:innen gibt es seit Ende des letzten Jahres eine Änderung, die noch nicht überall durchgesetzt wurde. Denn sie erhalten in den kommenden Monaten eine neue Steuer-Kennziffer, um langfristig gesehen Bürokratie abzubauen. Wer genau die sogenannte Wirtschafts-Identifikationsnummer erhält, wie und wann man sie bekommt und wozu sie dient, verraten wir dir in diesem Artikel.
Alles zur neuen „Wirtschafts-ID“:
Das hat es mit der neuen Steuer-Kennziffer auf sich
Die Kommunikation zwischen Unternehmen und den Behörden soll nun vereinfacht werden. Dafür wurde bereits eine wichtige Änderung beschlossen. Denn seit November letzten Jahres gibt es die sogenannte Wirtschafts-Identifikationsnummer – kurz W-IdNr oder Wirtschafts-ID.
Wie das Bundesfinanzministerium auf seiner Website mitteilt, soll die neue Wirtschafts-ID vor allem Bürokratie abbauen und die Kommunikation somit wesentlich erleichtern. Von dieser Regelung sind demnach alle unternehmerisch tätigen Personen betroffen. Dazu zählen beispielsweise Selbstständige, Freiberufler:innen und Einzelkaufleute.
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So erhältst du die Wirtschafts-Identifikationsnummer
Die ersten Wirtschafts-IDs wurden bereits im November 2024 an die betroffenen Personen per Post verschickt. Insgesamt zieht sich der Prozess jedoch noch einige Monate. Die letzten Mitteilungen sollen planmäßig im November 2026 zugestellt werden.

Wem Wirtschafts-ID zusteht, der erhält diese auch automatisch per Post. Es ist also keine vorherige Beantragung nötig. Der Versand erfolgt über das Bundeszentralamt für Steuern. Während bestehende Unternehmen ihre neuen Nummern schrittweise erhalten, bekommen neu Unternehmer:innen die Wirtschafts-ID direkt im Rahmen des steuerlichen Erfassungsverfahrens erhalten.
Fazit: Die W-IdNr ersetzt nicht die USt-IdNr
Langfristig gesehen soll die Wirtschafts-ID bereits bestehenden Identifikationsnummern ersetzen. Bis das durchgesetzt werden kann, dauert es jedoch wohl noch ein bisschen. Wichtig zu wissen ist jedoch, dass die Wirtschafts-ID keinesfalls die Umsatzsteuer-ID – kurz USt-IdNr – ersetzen soll.
Unternehmer:innen, die ihre Ware also im EU-Ausland anbieten, benötigen weiterhin beide Nummern. Dabei dient die neue Wirtschafts-ID jedoch größtenteils zu steuerlichen Zwecken.