Die Rente fällt ohnehin in vielen Fällen schon sehr gering aus. Besonders ärgerlich ist es dann, wenn bestimmte Beitragskosten zu hoch ausfallen oder falsch angesetzt waren. Doch einige Senioren und Seniorinnen dürfen jetzt aufatmen. Denn es gibt tatsächlich Geld zurück. Wer davon betroffen ist und warum überhaupt Geld zurückgezahlt wird, verraten wir dir in diesem Artikel.
Alles zur „Beitragsrückzahlung im Frühjahr“:
Warum einige Rentner jetzt Geld zurückbekommen
Eine bestimmte Gruppe an Rentner:innen kann in den kommenden Wochen und Monaten Geld zurückbekommen. Grund dafür sind die Neuberechnungen der Beiträge zur Pflegeversicherung. Denn seit Juli 2024 werden die Pflegeversicherungsbeiträge abhängig von der Kinderanzahl gestaffelt.
Seither sind für einige Rentner:innen die Beiträge zur Pflegeversicherung zu hoch ausgefallen, daher soll diese Staffelung jetzt auch rückwirkend für die Jahre 2023 und 2024 ausgeführt werden. Wer zu viele Pflegeversicherungsbeiträge gezahlt hat, soll diese nun zurückerstattet bekommen.
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So hoch fällt die Rückerstattung aus
Die Beiträge zur Pflegeversicherung für Rentner:innen sind abhängig von der Anzahl der Kinder. Während kinderlose Rentner:innen sogar einen Zuschlag in Höhe von 0,6 Prozentpunkten zahlen müssen, können Rentner:innen mit Kindern mit einer Reduzierung der Kosten rechnen.

Dabei profitieren vor allem Rentner:innen mit Kindern unter 25 Jahren. Sie können Beitragsabschläge von bis zu 1,0 Prozentpunkten erhalten. Wer beispielsweise drei Kinder unter 25 hat, dessen Pflegebeitrag reduziert sich um 0,5 Prozentpunkte.
Je nach Höhe des Beitrages und der Anzahl der Kinder können Betroffenen demnach mehrere Hundert Euro einsparen. Wer in den vergangenen Jahren aufgrund dieser Regelung zu hohe Beitragszahlungen geleistet hat, darf sich jetzt über eine Rückzahlung freuen.
Fazit: Rückzahlung muss beantragt werden
Wer die Rückzahlung in Anspruch nehmen möchte, muss das zunächst beantragen und die entsprechenden Nachweise erbringen. Dazu musst du deine Elternschaft nachweisen und die Geburtsurkunde des Kindes beim jeweiligen Rentenversicherungsträger einreichen. Anstelle eines vorgedruckten Antrages genügt jedoch ein formloses Schreiben, indem du um die Rückzahlung bittest.