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Silvesterfeuerwerk: Welche Versicherung haftet bei Schäden?

Für viele Menschen gehört das Silvesterfeuerwerk zum Jahreswechsel dazu. Doch eine verirrte Rakete hat schnell mal einen größeren Schaden angerichtet. Welche Versicherung dann einspringt, erfährst du hier.

Hand hält Silvesterknaller
© Getty Images/ Sergejs Jevsjukovs / EyeEm

7 Versicherungen, die wichtig sind

Ob in Partnerschaft, Familie oder alleinstehend – es gibt Versicherungen, die einfach jede:r haben sollte. Wir zeigen, welche das sind.

Silvester lassen es die Deutschen ordentlich krachen. Auch wenn die bunten Raketen schön anzusehen sind, verursachen diese jedes Jahr Schäden in Millionenhöhe. Von schweren Verletzungen, über teure Schachschäden bis hin zu Wohnungsbränden. Wer sich nicht gleich schon zum Jahresbeginn hoch verschulden möchte, sollte besser gut versichert sein. Doch welche Versicherung zahlt bei Schäden durch Silvesterfeuerwerk? Wir klären auf.

Verletzungen durch Silvesterfeuerwerk: Die Unfallversicherung haftet

Schnell ist es passiert: Trotz ordnungsgemäßer Anwendung explodiert der Knaller in der Hand. Wer sich beim Abfeuern von Raketen und Böllern verletzt, bekommt die anfallenden Behandlungskosten natürlich von der Krankenversicherung bezahlt. Führt der Silvesterunfall allerdings zu einem dauerhaften gesundheitlichen Schaden, so kommt die private Unfallversicherung für anfallende Kosten auf – vorausgesetzt, man hat eine abgeschlossen, heißt es laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Dabei spielt es keine Rolle, „ob man selber oder ein Dritter den Unfall verursacht hat“, ergänzt die Versicherung Huk Coburg. Wenn dagegen jemand die Verletzungen einer anderen Person mutwillig hinzugefügt hat, so tritt die Haftpflichtversicherung des Verursachers bzw. der Verursacherin ein, erklärt der GDV.

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Voll- oder Teilkaskoversicherung: Wer haftet bei Silvesterschäden am Auto?

Für Fahrzeughalter:innen kann das neue Jahr schnell mit einer Portion Ärger starten. Denn die Explosion eines Knallkörpers kann am Auto zu erheblichen Schäden führen. Doch wer kommt hierfür auf? Du ahnst es wahrscheinlich schon: Natürlich der/die Verursacher:in. Allerdings kann dieser bzw. diese in der Regel nicht ausfindig gemacht werden. In diesem Fall übernimmt die eigene Teilkaskoversicherung den entstandenen Schaden.

Aber aufgepasst: Wenn ein glimmender Knallkörper nur Seng- oder Schmorschäden verursacht, übernimmt die Versicherung den Schaden nicht und der oder die Betroffene muss dafür selbst aufkommen. Damit im Ernstfall auch derartige Schäden abgedeckt sind, hilft nur eine Vollkaskoversicherung.

Wer während oder nach der Silvesternacht Schäden am Fahrzeug feststellt, sollte diese umgehend aus verschiedenen Perspektiven fotografieren und die Bilder samt Schadenbeschreibung innerhalb von sieben Tagen an die Versicherung schicken. Handelt es sich um eine mutwilliger Schachbeschädigung solltest du zudem die Polizei rufen, um den Schaden zu melden und gegebenenfalls Anzeige zu erstatten.

Schäden durch Raketen am Haus: Ein Fall für die Wohngebäudeversicherung

Schnell ist es passiert: Eine Rakete gelangt durch offene Fenster oder Dachlucken ins Haus oder in die Wohnung. Dabei verursacht diese oftmals einen erheblichen Schaden und im schlimmsten Fall kann der Flugkörper sogar noch einen Wohnungsbrand verursachen. Aber wer kommt für die entstandenen Kosten auf?

Die Versicherung Huk Coburg liefert hierauf eine Antwort: „Verursacht eine Rakete einen Brand in der Wohnung, ersetzt die Hausratversicherung Schäden, die durch das Feuer oder aber auch durch Löschwasser an Einrichtungsgegenständen entstehen. Handelt es sich um einen Schaden am Gebäude selbst, ist das ein Fall für die Wohngebäudeversicherung.“

Silvesterschäden: Eltern haften für ihre Kinder?

Insbesondere unsere Jüngsten sind von dem bunten Silvesterfeuerwerk besonders begeistert. Um in der Silvesternacht auch auf ihre Kosten zu kommen, dürfen sich diese oftmals mit Knallfröschen und Co. vergnügen. Doch was ist, wenn die eigenen Kinder für den Silvesterschaden an dem Auto des Nachbarns bzw. der Nachbarin verantwortlich sind? Droht ihnen eine Strafe? Das kommt ganz aufs Alter an.

Denn laut dem Gesetzgebenden können Kinder unter sieben Jahre nicht für Schäden belangt werden. Somit haften sie für diesen auch nicht. Doch einen Umstand wissen viele Eltern laut der Verbraucherzentrale NRW nicht: Die (Familien)-Haftpflichtversicherung kommt nur für den entstandenen Schaden auf, wenn die Erziehungsberechtigten beim Zündeln die Aufsichtspflicht verletzt haben.