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Arbeitsunfall im Homeoffice: In diesen Fällen haftet die Unfallversicherung deines Arbeitgebers

Auch im Homeoffice kann einiges passieren. In welchen Fällen ein Unfall im Homeoffice als Arbeitsunfall gilt und wann die Versicherung greift, liest du hier.

Frau Arbeitsunfall Homeoffice
© IMAGO/Westend61

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Nach einem Urteil des Arbeitsgerichts wird die Arbeitszeiterfassung nun Pflicht. Doch welche Auswirkungen hat das Urteil für Arbeitnehmer*innen?

Noch immer arbeiten viele Menschen im Homeoffice. Auch wenn das in den meisten Unternehmen nicht mehr vorgesehen ist, so ist es für viele Arbeitnehmer:innen nach wie vor eine große Erleichterung, nicht jeden Tag ins Büro fahren zu müssen. Doch auch in den eigenen vier Wänden können während der Arbeitszeit Unfälle passieren. In welchen Fällen deine Versicherung für einen Arbeitsunfall im Homeoffice zahlen muss, liest du in diesem Artikel.

Arbeitsunfall im Homeoffice: In diesen 3 Fällen haftet deine Versicherung

Sollte dir auf der Arbeit etwas passieren, so bist du über die gesetzliche Unfallversicherung regulär versichert. Das bedeutet, dass die Versicherung deines Arbeitgebers beziehungsweise deiner Arbeitgeberin die Folgekosten für deine Verletzung tragen muss. Dazu zählen neben den Behandlungskosten eben auch Kosten für Reha-Maßnahmen oder die Rentenzahlung.

Doch auch im Homeoffice kann es zum Beispiel durch das Fallen auf einer Treppe oder das Umkippen des Bürostuhls zu Arbeitsunfällen kommen. Allerdings sind die Auflagen hier etwas spezieller. Wir zeigen dir, wann deine Versicherung greift:

1. Der Weg zum Arbeitszimmer

Wer es vor der Corona-Pandemie noch nicht hatte, hat es spätestens zu Homeoffice-Zeiten bereut, sich damals kein Homeoffice eingerichtet zu haben. Doch während der Pandemie haben sich immer mehr Arbeitnehmer:innen ihr eigenes kleines Arbeitszimmer hergerichtet.

Um die Arbeit morgens aufnehmen zu können, muss man dort jedoch erstmal hingelangen. Wenn du dich also aus dem Schlafzimmer oder der Küche auf den Weg ins hauseigene Büro machst und dabei aber leider die Treppe herunterfällst und dich dabei verletzt, muss die Versicherung dafür haften. Im Prinzip ist das nämlich dein Arbeitsweg und ist dementsprechend auch genauso versichert.

2. Der Weg zur Toilette

Natürlich kann aber niemand von dir verlangen, dass du den ganzen Tag über in deinem Homeoffice ausharrst. Schließlich steht dir in den meisten Fällen eine Mittagspause zu und auch die Toilette muss jede:r zwischendurch mal aufsuchen.

Solltest du dich auf dem Weg von deinem Arbeitsplatz zur Toilette oder auf dem Rückweg verletzen, so haftet auch in diesem Fall die Versicherung und übernimmt die Kosten für diesen Arbeitsunfall. Wichtig ist nur, dass du das sofort bei deinem Arbeitgeber oder deiner Arbeitgeberin als solchen meldest.

Frau Frühstück Homeoffice
In der Mittagspause haftet die Versicherung deines Arbeitgebers nicht. Foto: IMAGO/Westend61

3. Der Weg zur Kinderbetreuung

Eine weitere gute Nachricht gibt es für alle Eltern, die ihre Kinder vor der Arbeit noch im Kindergarten oder zu einer anderen Betreuungsmöglichkeit bringen müssen. Vorausgesetzt, du fährst unmittelbar nach dem Absetzen deines Kindes zurück nach Hause, um dich dort in dein Homeoffice zu begeben, so zählt der Rückweg bis zu deinem Haus oder deiner Wohnung als Arbeitsanfahrtsweg. Dementsprechend bist du, auch wenn dir auf diesem Weg ein Unfall passieren sollte, entsprechend versichert.

Fazit: Nicht in allen Fällen gilt ein Homeoffice-Unfall als Arbeitsunfall

Wenn du dich im Homeoffice verletzten solltest, kannst du dir ziemlich sicher sein, dass das in den meisten Fällen als Arbeitsunfall gilt. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, bei denen die gesetzliche Unfallversicherung deines Arbeitgebers oder deiner Arbeitgeberin nicht greift.

Das ist beispielsweise der Fall, wenn du während deiner Zeit im Homeoffice zur Tür rennst, weil ein:e Nachbar:in oder der/die Paketbot:in klingelt und dich dabei verletzt. Auch sämtliche Verletzungen, die du dir in deiner Mittagspause zuziehst, sind nicht mehr über den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin versichert.