Um möglichst viel Energie zu sparen, setzen die meisten von uns womöglich auf die Energiesparlampe. Doch damit ist wohl nun Schluss. Denn die Ära der Energiesparlampe neigt sich dem Ende entgegen. Denn ab Februar 2023 wird diese für immer aus dem Handel genommen werden.
Doch was bedeutet dieser Umstand für Verbraucher:innen? Und sollte man vor dem Verbot noch ein paar Energiesparlampen für die kommenden Jahre kaufen? Wir haben die Antwort auf all diese Fragen.
Energiesparlampen-Verbot: Das musst du wissen
Nachdem im Jahre 2012 die Glühbirne verboten wurde, begann der Siegeszug der Energiesparlampe. Doch in wenigen Tagen geht für einige Energiesparlampen zumindest im Handel endgültig das Licht aus. Denn ab Ende Februar dürfen bestimmte Modelle nicht mehr hergestellt werden.
Aber welche Energiesparlampen sind von dem Verbot genau betroffen und warum? Das Verbot betrifft als Erstes die sogenannten Kompaktleuchtstofflampen mit Stecksockel und Leuchtstofflampen in Ringform. Doch damit nicht genug.
Ab dem 25. August werden T8-Leuchtstoffröhren mit 26 Millimetern Durchmesser als auch die T5-Leuchtstoffröhren mit 16 Millimetern Durchmesser aus dem Verkehr gezogen. Anfang September 2023 geht es auch dann zum Schluss noch den Hoch- und Niedervolt-Halogenlampen (G4, GY6.35, G9) an den Kragen, wie praxistipps.focus.de berichtet.
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Energiesparlampen-Verbot: Sollte man die Lampen nun horten?
Auch wenn es schade ist, dass die Ära der Energiesparlampe nun zu Ende ist, solltest du nicht in den nächsten Bau- oder Elektromarkt rennen, um dir die letzten Exemplare zu sichern. So mahnt die Verbraucherzentrale inständig davor, die Lampen nicht in den eigenen vier Wänden zu horten. Und das aus gutem Grund.
Auch wenn der Name der Lampen etwas anderes besagt, verbrauchen Energiesparlampen deutlich mehr Strom als LED-Leuchtmittel. Dies ist allerdings nicht das einzige Manko der Lampen. Darüber hinaus ist ihre Umweltbilanz deutlich schlechter. Ein Umstand, der nicht nur auf den höheren Energieverbrauch zurückzuführen ist.
Was viele nämlich nicht auf dem Schirm haben: Laut dem Umweltbundesamt werden bei der Herstellung von Energiesparlampen oftmals Materialien verwendet, die sich sehr schlecht recyceln lassen. Zudem beinhalten die Lampen giftiges Quecksilber und sind somit auch noch eine echte Gesundheitsgefahr. Wer seine Lampen demnächst austauschen möchte, sollte laut der Verbraucherzentrale stattdessen lieber zu LEDs greifen. Denn diese sind deutlich energiesparender und umweltfreundlicher.
Energiesparlampen entsorgen: Darauf solltest du achten
Wenn du nach dem Austauschen die Energiesparlampe entsorgen möchtest, solltest du diese auf keinen Fall in den Hausmüll werfen. Auch im Altglas haben sie nichts zu suchen. Schließlich enthalten diese teilweise giftige Materialien. Doch wohin dann mit den Lampen?
Ganz einfach: Nehme die Lampe bei deinem nächsten Besuch im Supermarkt, Drogeriemarkt oder Baumarkt einfach mit. Denn diese bieten spezielle Sammelbehälter an. Alternativ können die Lampen kostenlos auch an jedem Wertstoffhof abgegeben werden, heißt es laut der Verbraucherzentrale.
Zerbrochene Energiesparlampe entsorgen: So geht’s
Komplizierter wird die Entsorgung, wenn die Energiesparlampe vorher zerbrochen ist. Schließlich tritt durch das zerbrochene Glas das Quecksilber hinaus. Aus diesem Grund solltest du laut der Verbraucherzentrale mit der kaputten Lampe wie folgt vorgehen:
- Bis das giftige Quecksilber verflogen ist, solltest du die kaputte Lampe erstmal eine Weile liegen lassen.
- Öffne das Fenster und verlasse für 15 Minuten den Raum.
- Kehre danach die kaputte Lampe mit ihren Einzelteilen auf. Nehme hierfür eine stabile Zeitschrift oder ein Stück Karton. Trage dabei unbedingt Gummihandschuhe.
- Anschließend gibst du die Scherben in ein Gefäß, das sich luftdicht verschließen lässt.
- Die restlichen kleinen Splitter kannst du zum Schluss vorsichtig mit einem Staubsauger aufsaugen.