Die Energiepreise sind in den vergangenen Monaten so stark gestiegen, dass immer mehr Menschen das Geld für ihre Stromrechnung fehlt. Doch was passiert, wenn man die Stromrechnung nicht mehr bezahlen kann? Darf der Energieversorger in diesem Fall einfach den Strom abstellen? Und was kann man gegen die Schulden und die drohende Stromsperre unternehmen? Wir haben die Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Kein Geld für Stromrechnung – was passiert dann?

Grundsätzlich gilt: Wer mit seiner Stromrechnung nur 100 Euro im Rückstand ist, läuft Gefahr, das der Energieversorger den Strom abdreht. Doch keine Sorge! Damit dieser drastische Schritt auch rechtens ist, muss er sich an ein paar Bedingungen halten. So muss dieser die Sperre mindestens vier Wochen vorher ankündigen. Im Fall der Fälle kann der Strom also nicht von heute auf morgen abgestellt werden.

Falls dein Energieversorger dir androht, den Strom abzustellen, solltest du in den vier Wochen jedoch nicht untätig zu Hause rumsitzen, sondern alles dafür tun, um die drastische Maßnahme noch abzuwenden. Doch wie geht man hierbei am besten vor?

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Stromsperre droht? Erstmal Rechnungen und Zählerstände prüfen

Wenn der Energieversorger droht den Strom abzustellen, solltest du erst einmal Ruhe bewahren. Denn hin und wieder kommt es vor, dass den Energieversorgern Fehler bei der Abrechnung unterlaufen oder zu zahlende Abschläge auf einem zu hohen Verbrauch beruhen. Eben aus diesem Grund rät die Verbraucherzentrale, sowohl Zählerstände als auch Abrechnungen zu kontrollieren.

Unbedingt Ratenzahlung vereinbaren

Sollte die Kontrolle der Unterlagen tatsächlich ergeben, dass zu im Zahlungsrückstand bist, solltest du schnellstmöglich Kontakt zum Versorgungsunternehmen aufnehmen. Falls du den ausstehenden Betrag nicht auf einmal begleichen kannst, solltest du die Möglichkeit einer Ratenzahlung ins Spiel bringen. Denn was viele nicht wissen: Bei einer drohenden Stromsperre müssen Energieversorger Betroffenen auch eine Ratenzahlung gewähren. Eine andere Möglichkeit, um die drohende Strom- oder Gassperre abzuwenden, ist eine zeitweilige Erhöhung der Abschläge.

Wenn dies für dich nicht infrage kommt, kannst du deinen Energieversorger auch um eine Stundung bis zur nächsten Jahresrechnung bitten. Diese Möglichkeit solltest du insbesondere dann in Erwägung ziehen, wenn du deinem Energieversorger verdeutlichen möchtest, dass es sich bei der finanziellen Notlage nur um eine vorübergehende Situation handelt.

Stromsperre: Beim Jobcenter gebührenfreies Darlehen beantragen

Personen, die Sozialleistungen erhalten, können zudem beim Jobcenter ein gebührenfreies Darlehen beantragen. Betroffene, die keine Unterstützung von Sozialämtern erhalten, sollten unbedingt ihren Anspruch auf Wohngeld überprüfen. „Durch gestiegene Gasabschläge haben deutlich mehr Verbraucher einen Anspruch auf Wohngeld oder ergänzende Sozialleistungen, da die Kosten der Unterkunft gestiegen sind“, sagt Elisabeth Grauel, Projektleiterin der Energieschuldenberatung der Verbraucherzentrale Berlin.

Stromsperre aufheben: So viel kostet es

Wenn der Strom einmal abgestellt wurde, werden die Kosten jedoch nicht unbedingt weniger. Was viele nämlich nicht wissen: Für das Sperren und Entsperren müssen Betroffene noch mal extra blechen. Und hierbei handelt es sich keineswegs um Peanuts-Beträge. So fordert zum Beispiel der Energieversorger „das Stromnetz Berlin“ rund 95,29 Euro für diesen Vorgang.

Doch damit nicht genug. Wird der Verbraucher nicht angetroffen, entstehen Kosten für den erfolglosen Unterbrechungsversuch sowie eventuell weitere Kosten durch die Einschaltung von Rechtsanwälten, um die Sperrung gerichtlich durchsetzen zu können“, so Projektleiterin der Energieschuldenberatung der Verbraucherzentrale Berlin.

Quellen: Berliner-Zeitung, Verbraucherzentrale